Firmenwagen-Rechner 2026
Berechnen Sie den geldwerten Vorteil Ihres Dienstwagens nach der 1-%-Regel – inklusive Entfernungspauschale, Elektro- und Hybrid-Vorteil sowie den echten Netto-Kosten.
Elektrofahrzeuge werden 2026 mit nur 0,25 % des Bruttolistenpreises bis 100.000 € angesetzt, Plug-in-Hybride mit 0,5 %. Die Netto-Differenz entspricht den tatsächlichen Kosten des Dienstwagens (entgangenes Netto durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils). Vereinfachte Beispielrechnung – keine verbindliche steuerliche Auskunft.
Firmenwagen versteuern: Die 1-%-Regel einfach erklärt
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil als geldwerten Vorteil versteuern. Die mit Abstand häufigste Methode ist die 1-%-Regel: Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt – maßgeblich ist der Neupreis inklusive Sonderausstattung und Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob das Fahrzeug gebraucht gekauft oder geleast wurde.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Zusätzlich zur Privatnutzung wird der Arbeitsweg besteuert: 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Bei 20 km und einem Listenpreis von 45.000 € sind das rund 270 € pro Monat allein für den Arbeitsweg. Dieser Betrag erhöht – zusammen mit der 1-%-Pauschale – das zu versteuernde Einkommen, mindert aber nicht den ausgezahlten Lohn direkt.
Elektro & Hybrid: 0,25 % statt 1 %
Zur Förderung der Elektromobilität gelten reduzierte Sätze: Reine Elektrofahrzeugewerden 2026 nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises bis 100.000 € angesetzt, darüber mit 0,5 %. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % versteuert. Der geldwerte Vorteil und damit die Steuerlast sinken dadurch erheblich – ein E-Dienstwagen ist netto oft deutlich günstiger als ein vergleichbarer Verbrenner.