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Aktuell für 2026 · Offizielle BMF-Daten
Gehaltsrechner

Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben – inklusive Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen.

Brutto-Netto-Rechner
Steuerjahr 2026 · nach amtlichem PAP
%
J.
Kirchensteuer
Kinder
0
Ihr Nettogehalt pro Monat
2.637 €
≈ 31.640 € pro Jahr
Netto-Quote
65,9 %
Bruttogehalt4.000,00 €
Lohnsteuer− 493,33 €
Krankenversicherung− 350,00 €
Pflegeversicherung− 96,00 €
Rentenversicherung− 372,00 €
Arbeitslosenvers.− 52,00 €
Nettogehalt2.636,67 €
Arbeitgeber-Gesamtkosten /Monat4.846,00 €

Vereinfachte Beispielrechnung zur Veranschaulichung – keine verbindliche steuerliche oder rechtliche Auskunft. Maßgeblich ist die offizielle Abrechnung.

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Brutto-Netto 2026: So viel bleibt vom Gehalt

Der Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen in Sekunden, wie viel von Ihrem Bruttogehalt tatsächlich auf dem Konto landet. Grundlage ist der amtliche Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen – die Berechnung berücksichtigt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie alle vier Zweige der Sozialversicherung.

Welche Abzüge fallen an?

Die Sozialabgaben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel je zur Hälfte. 2026 gelten folgende Sätze: Krankenversicherung 14,6 % (zzgl. Zusatzbeitrag, im Schnitt 2,9 %), Pflegeversicherung 3,6 %, Rentenversicherung 18,6 % und Arbeitslosenversicherung 2,6 %. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Pflegeversicherungs-Zuschlag von 0,6 %.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Erstmals gelten 2026 bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen: In der Kranken- und Pflegeversicherung bis 5.812,50 € pro Monat, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450 € pro Monat. Über diesen Grenzen fallen keine weiteren Beiträge an.

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Wie wird vom Brutto das Netto berechnet?
Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Anschließend folgen die Steuern: Lohnsteuer nach dem amtlichen Tarif (§ 32a EStG), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Was übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt.
Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?
Ledige haben in der Regel Steuerklasse I, Alleinerziehende II. Verheiratete können zwischen den Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Jahressteuer – diese wird über die Steuererklärung ermittelt.
Sind die Werte für 2026 schon aktuell?
Ja. Der Rechner nutzt die für 2026 gültigen Werte: Grundfreibetrag 12.348 €, einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen (KV 5.812,50 €/Monat, RV 8.450 €/Monat) sowie den Pflegeversicherungssatz von 3,6 %.
Warum bleibt netto weniger übrig als erwartet?
Neben der Lohnsteuer machen die Sozialabgaben rund 20 % des Bruttos aus. In den Steuerklassen V und VI ist der Lohnsteuerabzug besonders hoch. Auch ein hoher Krankenkassen-Zusatzbeitrag und die Kirchensteuer senken das Netto.