Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben – der Gehaltsrechner und Lohnrechner für 2026, inklusive Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen.
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Vereinfachte Beispielrechnung zur Veranschaulichung – keine verbindliche steuerliche oder rechtliche Auskunft. Maßgeblich ist die offizielle Abrechnung.
Brutto-Netto 2026: So viel bleibt vom Gehalt
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen in Sekunden, wie viel von Ihrem Bruttogehalt tatsächlich auf dem Konto landet. Grundlage sind der amtliche Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) und die aktuellen Sozialversicherungssätze – die Berechnung berücksichtigt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie alle vier Zweige der Sozialversicherung. Als vereinfachte Beispielrechnung ersetzt sie keine amtliche Lohnabrechnung.
Wie viel netto übrig bleibt, hängt nicht nur von der Höhe des Gehalts ab. Steuerklasse, Bundesland, Kirchenzugehörigkeit, Kinderzahl und der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse verschieben das Ergebnis teilweise um mehrere Hundert Euro im Monat. Genau diese Faktoren können Sie im Rechner oben einzeln einstellen.
In fünf Schritten vom Brutto zum Netto
Die Lohnabrechnung folgt einer festen Reihenfolge. Wer sie kennt, versteht auch, warum eine Bruttoerhöhung netto oft weniger bringt als erhofft:
- Bruttogehalt ermitteln. Grundgehalt plus steuerpflichtige Zulagen, Sachbezüge und geldwerte Vorteile wie einen Firmenwagen.
- Sozialabgaben abziehen. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Zu versteuerndes Einkommen bilden. Vom Brutto gehen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, die Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 EStG) und je nach Steuerklasse weitere Freibeträge ab.
- Lohnsteuer berechnen. Auf das Ergebnis wird der progressive Tarif angewendet – von 14 % Eingangssteuersatz bis 45 % Spitzensteuersatz.
- Soli und Kirchensteuer aufschlagen. Beide bemessen sich nicht am Brutto, sondern an der bereits berechneten Lohnsteuer.
Beispielrechnung: Brutto und Netto im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich das Nettogehalt 2026 über verschiedene Gehaltsstufen entwickelt. Angenommen sind Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, keine Kinder und ein Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 %. Alle Werte sind Monatsbeträge, gerundet.
| Brutto | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto | Netto-Quote |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 185 € | 544 € | 1.771 € | 70,8 % |
| 3.000 € | 291 € | 653 € | 2.057 € | 68,6 % |
| 3.500 € | 402 € | 761 € | 2.336 € | 66,8 % |
| 4.000 € | 521 € | 870 € | 2.609 € | 65,2 % |
| 4.500 € | 646 € | 979 € | 2.876 € | 63,9 % |
| 5.000 € | 777 € | 1.088 € | 3.135 € | 62,7 % |
| 6.000 € | 1.068 € | 1.284 € | 3.648 € | 60,8 % |
| 7.500 € | 1.613 € | 1.443 € | 4.444 € | 59,3 % |
Gut erkennbar ist die Progression: Bei 2.500 € bleiben noch gut 70 % des Bruttos übrig, bei 7.500 € nur noch knapp 60 %. Auffällig ist außerdem der Abstand zwischen 6.000 € und 7.500 €: Die Sozialabgaben steigen kaum noch, weil die Beitragsbemessungsgrenzen greifen – die Lohnsteuer wächst dafür umso stärker.
Welche Abzüge fallen an?
Die Sozialabgaben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel je zur Hälfte. Für 2026 gelten diese Beitragssätze:
| Versicherung | Gesamtsatz | Ihr Anteil | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) | 7,3 % + 1,45 % | 7,3 % + 1,45 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % | 1,8 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
Zwei Sonderfälle weichen davon ab. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung, den der Arbeitgeber nicht mitträgt. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag umgekehrt um 0,25 Prozentpunkte je Kind, bis zum fünften Kind. Und in Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung der Pflegeversicherung: Beschäftigte zahlen 2,3 %, Arbeitgeber nur 1,3 %, weil das Land den Buß- und Bettag als Feiertag beibehalten hat.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Erstmals gelten 2026 bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen: In der Kranken- und Pflegeversicherung bis 5.812,50 € pro Monat (69.750 € im Jahr), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450 € pro Monat (101.400 € im Jahr). Über diesen Grenzen fallen keine weiteren Beiträge an – wer mehr verdient, behält von jedem zusätzlichen Euro anteilig mehr netto, zahlt darauf aber den vollen Grenzsteuersatz.
Relevant ist außerdem die Jahresarbeitsentgeltgrenze: Wer sie überschreitet, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Der Rechner bildet die PKV über einen frei eingebbaren Beitrag ab, da die Prämie individuell kalkuliert wird und nicht am Bruttogehalt hängt.
Die Steuerklassen I bis VI
Die Steuerklasse steuert allein den monatlichen Lohnsteuerabzug. Auf die endgültige Jahressteuer hat sie keinen Einfluss – die ergibt sich erst aus der Steuererklärung. Eine ungünstige Klasse führt also nicht zu höheren Steuern, sondern zu einem zinslosen Kredit an den Fiskus.
| Klasse | Für wen | Grundfreibetrag |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete ab dem zweiten Jahr | einfach |
| II | Alleinerziehende mit Kindergeldanspruch | einfach + Entlastungsbetrag 4.260 € |
| III | Verheiratete, wenn der Partner Klasse V hat | doppelt (Splittingtarif) |
| IV | Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen | einfach |
| V | Verheiratete, wenn der Partner Klasse III hat | keiner |
| VI | Zweites und jedes weitere Dienstverhältnis | keiner |
Wie stark sich das auswirkt, zeigt ein Beispiel bei 4.000 € Brutto in Nordrhein-Westfalen, kinderlos und ohne Kirchensteuer:
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|
| I | 521 € | 2.609 € |
| II | 415 € | 2.715 € |
| III | 199 € | 2.931 € |
| IV | 521 € | 2.609 € |
| V | 983 € | 2.147 € |
| VI | 984 € | 2.146 € |
Zwischen Klasse III und Klasse V liegen bei identischem Bruttogehalt rund 784 € netto im Monat. Der Grund: Klasse III rechnet mit dem doppelten Grundfreibetrag, Klasse V mit gar keinem. Für die Klassen V und VI schreibt § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG zudem ein eigenes Verfahren vor, das den Abzug zusätzlich anhebt – dort greifen eine Mindeststeuer von 14 % und feste Grenzsätze von 42 % und 45 %.
III/V oder IV/IV – was ist günstiger?
Für Ehepaare gilt als Faustregel: Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient, etwa ab einem Verhältnis von 60:40. Der Besserverdienende nimmt Klasse III und zahlt monatlich sehr wenig Lohnsteuer, der andere Partner in Klasse V entsprechend viel. Netto steht dem Haushalt dadurch unterjährig mehr zur Verfügung.
Der Haken: Bei III/V besteht Pflicht zur Steuererklärung, und häufig folgt eine Nachzahlung. Wer das vermeiden will, wählt IV/IV mit Faktorverfahren. Dabei rechnet das Finanzamt den voraussichtlichen Splittingvorteil bereits in den monatlichen Abzug ein, sodass die Abrechnung am Jahresende weitgehend aufgeht. Über das gesamte Jahr zahlt ein Paar in allen Varianten am Ende denselben Betrag.
Freibeträge und Pauschbeträge 2026
Diese Beträge mindern die Bemessungsgrundlage, bevor die Lohnsteuer berechnet wird. Sie sind im Rechner bereits hinterlegt:
- Grundfreibetrag: 12.348 € – bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € für Werbungskosten, ohne Nachweis.
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € in Steuerklasse II.
- Kinderfreibetrag: 6.828 € zuzüglich 2.928 € BEA-Freibetrag, zusammen 9.756 € je Kind bei zusammen veranlagten Eltern.
- Kindergeld: 259 € monatlich je Kind. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist – Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Höhere Werbungskosten als 1.230 € im Jahr, etwa durch einen langen Arbeitsweg, wirken sich nicht automatisch aus. Sie können dafür beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen. Er senkt den Abzug bereits monatlich, statt die Erstattung auf das Folgejahr zu verschieben.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber nur noch oberhalb einer Freigrenze erhoben. 2026 liegt sie bei 20.350 € festzusetzender Einkommensteuer für Einzelveranlagte und 40.700 € für Zusammenveranlagte. Für die große Mehrheit der Beschäftigten entfällt der Soli damit – in den Beispielen oben taucht er deshalb durchgehend mit 0 € auf.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern, in allen übrigen Bundesländern 9 %. Bei 4.000 € Brutto in Steuerklasse I sind das rund 47 € im Monat: Das Netto sinkt von etwa 2.609 € auf rund 2.562 €. Über ein Jahr summiert sich das auf etwa 560 €.
Was die Stelle den Arbeitgeber kostet
Ihr Bruttogehalt ist nicht der volle Personalaufwand. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil an der Sozialversicherung obendrauf, dazu Umlagen für Lohnfortzahlung und Insolvenzgeld. Bei 4.000 € Brutto kommen rund 846 € hinzu – die Stelle kostet also etwa 4.846 € im Monat. Diese Zahl ist in Gehaltsverhandlungen nützlich: Sie zeigt, mit welchem Betrag Ihr Gegenüber tatsächlich kalkuliert.
Netto erhöhen, ohne mehr brutto zu verdienen
Weil jeder zusätzliche Euro Brutto mit dem Grenzsteuersatz belastet wird, sind steuerfreie oder pauschal besteuerte Gehaltsbestandteile oft wirksamer als eine reine Gehaltserhöhung:
- Sachbezüge bis 50 € im Monat – etwa Gutscheine oder Tankkarten, steuer- und sozialabgabenfrei.
- Jobticket oder Deutschlandticket als Zuschuss des Arbeitgebers.
- Betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung: mindert heute Steuern und Sozialabgaben, ist in der Auszahlungsphase aber steuerpflichtig.
- Vermögenswirksame Leistungen – ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 € monatlich, teils mit Arbeitnehmersparzulage.
- Kindergartenzuschuss für nicht schulpflichtige Kinder, in voller Höhe steuerfrei.
- Lohnsteuer-Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen, wenn regelmäßig hohe Werbungskosten anfallen.
Umgekehrt lässt sich mit dem Netto-Brutto-Rechner ermitteln, welches Bruttogehalt Sie für ein bestimmtes Wunschnetto verhandeln müssen. Für reduzierte Stundenzahlen hilft der Teilzeit-Rechner, für Mehrarbeit der Überstunden-Rechner.
Grenzen dieser Berechnung
Der Rechner bildet den Regelfall eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ab. Nicht abgebildet sind unter anderem Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt wie Eltern- oder Kurzarbeitergeld, die Fünftelregelung bei Abfindungen, Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken, Pfändungen sowie tarifvertragliche Sonderregelungen. Für den öffentlichen Dienst und die Metallindustrie stehen mit dem TVöD-Rechner, dem TV-L-Rechner und dem IG-Metall-Rechner eigene Werkzeuge bereit. Verbindlich ist immer die Abrechnung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise der Bescheid des Finanzamts.
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Wie wird vom Brutto das Netto berechnet?
Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?
Sind die Werte für 2026 schon aktuell?
Warum bleibt netto weniger übrig als erwartet?
Wie viel Netto bleiben von 4.000 € brutto?
Wie viel Netto bleibt in Steuerklasse 5?
Lohnt sich die Steuerklassenkombination III/V?
Warum zahle ich keinen Solidaritätszuschlag mehr?
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Arbeitgeberbrutto?
Wie kann ich mein Nettogehalt erhöhen, ohne mehr brutto zu verdienen?
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