Berechnen Sie Ihr Netto-Einkommen im Übergangsbereich (Midijob). Profitieren Sie von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen bei vollem Rentenanspruch. Ab 2026 gilt die neue Untergrenze von 603,01 €!
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 556,01 € (2025) bzw. 603,01 € (2026) und 2.000 €. Im Midijob zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während der Arbeitgeber weiterhin volle Beiträge zahlt.
Die Nachteile eines Midijobs sind minimal. Der Hauptaspekt ist, dass durch die reduzierten Beiträge zur Krankenversicherung das Krankengeld geringer ausfallen kann. Allerdings erwerben Sie trotz reduzierter Beiträge volle Rentenansprüche, was ein großer Vorteil ist.
Die Lohnsteuer bei einem Midijob hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Bei Steuerklasse I und einem Einkommen bis ca. 1.200 € monatlich fällt in der Regel keine oder nur sehr geringe Lohnsteuer an. Bei höherem Einkommen im Midijob-Bereich (bis 2.000 €) kann je nach Steuerklasse Lohnsteuer anfallen.
Bei einem Midijob mit 1.000 € Brutto und Steuerklasse I fallen in der Regel keine Steuern an, da Sie unter dem Grundfreibetrag liegen. Bei höherem Einkommen (z.B. 1.800 €) können je nach Steuerklasse zwischen 50-150 € Lohnsteuer pro Monat anfallen.
Ja, Rentner können einen Midijob ausüben. Seit 2023 können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bei einem Midijob zahlen Rentner die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge und können ihre Rente durch weitere Beiträge sogar noch erhöhen.
Rentner zahlen im Midijob die gleichen reduzierten Sozialversicherungsbeiträge wie andere Arbeitnehmer. Bei einem Bruttogehalt von 1.200 € betragen die Abzüge etwa 200-250 €, abhängig davon, ob Kinder vorhanden sind (Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose). Hinzu kommt ggf. Lohnsteuer, je nach Steuerklasse.
Bei niedrigen Midijob-Einkommen (bis ca. 1.200 €) fällt oft keine Lohnsteuer an, da der monatliche Grundfreibetrag (2025: ca. 1.000 €) nicht überschritten wird. Die Lohnsteuer ist aber generell abhängig von der Steuerklasse und nicht vom Midijob-Status selbst.
Eine Steuernachzahlung kann entstehen, wenn Sie mehrere Einkünfte haben oder in einer ungünstigen Steuerklasse eingestuft sind. Bei einem einzelnen Midijob mit korrekter Steuerklasse ist eine Nachzahlung eher unwahrscheinlich. Eine Steuererklärung kann sich oft lohnen, da zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet wird.
Ja, Sie können einen Midijob und einen Minijob gleichzeitig ausüben. Der Minijob bleibt dabei weitgehend sozialversicherungsfrei. Allerdings darf das Gesamteinkommen aus allen Beschäftigungen beim gleichen Arbeitgeber die 2.000 €-Grenze nicht überschreiten, sonst wird alles sozialversicherungspflichtig.
Die Höhe der Lohnsteuer hängt stark von Ihrer Steuerklasse ab. Bei Steuerklasse I und einem Midijob-Gehalt von 1.500 € fallen etwa 50-80 € Lohnsteuer pro Monat an. Bei Steuerklasse III ist die Lohnsteuer meist deutlich niedriger, bei Steuerklasse V deutlich höher. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für genaue Werte.
Bei einem Minijob verdienen Sie bis 538 € (2025) bzw. 603 € (2026) und sind weitgehend sozialversicherungsfrei. Bei einem Midijob (Übergangsbereich) verdienen Sie zwischen 556,01 € und 2.000 € und zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erwerben aber volle Rentenansprüche.
Rentner haben in der Regel Steuerklasse I (ledig) oder III/V (verheiratet). Die Steuerklasse wirkt sich auf die Höhe der Lohnsteuerabzüge aus, nicht aber auf die Sozialversicherungsbeiträge. Bei Steuerklasse III zahlen Sie weniger Lohnsteuer, bei Steuerklasse V mehr - dies wird aber mit der Steuererklärung ausgeglichen.
Der Übergangsbereich nutzt eine spezielle Formel, um die Beitragsbemessungsgrundlage für Arbeitnehmer zu reduzieren:
Ab 2026 wird die Untergrenze des Übergangsbereichs voraussichtlich auf 603,01 € angehoben, da sie an die Minijob-Grenze gekoppelt ist: