Minijob-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Netto bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 603 € – inklusive Rentenversicherung, Pauschalsteuer und optionalen Arbeitgeberkosten.
Bei einem Minijob fallen für Arbeitnehmer im Regelfall keine Steuern an – die Pauschalsteuer von 2 % trägt der Arbeitgeber. Wer nicht von der Rentenversicherung befreit ist, zahlt einen geringen Eigenanteil zur Rente. Vereinfachte Beispielrechnung – keine verbindliche Auskunft.
Minijob 2026: Bis 603 € abgabenfrei verdienen
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis zur monatlichen Verdienstgrenze von 603 € (Stand 2026). Für Arbeitnehmer bleibt der Lohn in der Regel komplett abgabenfrei – Steuern und Sozialabgaben übernimmt pauschal der Arbeitgeber. Der Minijob-Rechner zeigt, wie viel netto übrig bleibt und welche Kosten beim Arbeitgeber anfallen.
Pauschalabgaben des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge: 13 % zur Krankenversicherung (bei gewerblichen Minijobs), 15 % zur Rentenversicherung sowie 2 % Pauschalsteuer. Hinzu kommen Umlagen für Entgeltfortzahlung (U1, U2) und die Insolvenzgeldumlage. Im Privathaushalt gelten reduzierte Sätze von je 5 % zur Kranken- und Rentenversicherung.
Rentenversicherung im Minijob
Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, der Arbeitnehmer-Eigenanteil ist jedoch gering. Wer möchte, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen – das erhöht das Netto minimal, kostet aber vollwertige Rentenansprüche. Ohne Befreiung sammeln Sie auch im Minijob Entgeltpunkte für die spätere Rente.