Berechnen Sie Ihr Netto-Einkommen aus einem Minijob und prüfen Sie, ob die Minijob-Grenze eingehalten wird. Ab 2026 steigt die Grenze auf 603 €!
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis zur Minijob-Grenze (2025: 538 €, 2026: 603 €). Minijobs sind weitgehend sozialversicherungsfrei und bieten hohe Flexibilität.
Die Minijob-Grenze wird an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit diesem. Bei einem Mindestlohn von 12,82 € und einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden ergibt sich eine neue Grenze von 603 € monatlich.
In der Regel zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 2%. Sie können sich aber auch nach Ihrer Lohnsteuerkarte besteuern lassen oder die Pauschalsteuer selbst übernehmen.
Ja, seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen 3,6% (gewerblich) bzw. 13,6% (Privathaushalt) Ihres Verdienstes. Sie können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Ja, Sie können mehrere Minijobs ausüben. Allerdings darf die Summe aller Minijob-Einkommen die Minijob-Grenze nicht überschreiten. Sonst werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.
Gewerbliche Minijobs sind normale Beschäftigungen in Unternehmen. Haushaltsjobs sind Tätigkeiten in Privathaushalten (z.B. Putzen, Gartenarbeit). Die Beiträge zur Rentenversicherung unterscheiden sich: gewerblich 3,6%, Haushalt 13,6% (Arbeitnehmer-Anteil).
Der Arbeitgeber zahlt bei gewerblichen Minijobs etwa 30% des Bruttolohns an Abgaben: