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Aktuell für 2026 · Grenze 603 €
Gehaltsrechner

Minijob-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Netto bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 603 € – inklusive Rentenversicherung, Pauschalsteuer und optionalen Arbeitgeberkosten.

Minijob-Rechner
Geringfügige Beschäftigung · 2026
Arbeitgeberkosten anzeigen
Netto pro Monat
538 €
Minijob-Grenze
603 €
Bruttolohn538,00 €
Nettolohn538,00 €

Bei einem Minijob fallen für Arbeitnehmer im Regelfall keine Steuern an – die Pauschalsteuer von 2 % trägt der Arbeitgeber. Wer nicht von der Rentenversicherung befreit ist, zahlt einen geringen Eigenanteil zur Rente. Vereinfachte Beispielrechnung – keine verbindliche Auskunft.

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Minijob 2026: Bis 603 € abgabenfrei verdienen

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis zur monatlichen Verdienstgrenze von 603 € (Stand 2026). Für Arbeitnehmer bleibt der Lohn in der Regel komplett abgabenfrei – Steuern und Sozialabgaben übernimmt pauschal der Arbeitgeber. Der Minijob-Rechner zeigt, wie viel netto übrig bleibt und welche Kosten beim Arbeitgeber anfallen.

Pauschalabgaben des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge: 13 % zur Krankenversicherung (bei gewerblichen Minijobs), 15 % zur Rentenversicherung sowie 2 % Pauschalsteuer. Hinzu kommen Umlagen für Entgeltfortzahlung (U1, U2) und die Insolvenzgeldumlage. Im Privathaushalt gelten reduzierte Sätze von je 5 % zur Kranken- und Rentenversicherung.

Rentenversicherung im Minijob

Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, der Arbeitnehmer-Eigenanteil ist jedoch gering. Wer möchte, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen – das erhöht das Netto minimal, kostet aber vollwertige Rentenansprüche. Ohne Befreiung sammeln Sie auch im Minijob Entgeltpunkte für die spätere Rente.

Häufige Fragen zum Minijob-Rechner

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat. Sie ist seit 2024 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Mit dem Mindestlohn von 13,90 € ergibt sich ein Wert von 603 € (10 Wochenstunden zum Mindestlohn). 2025 lag die Grenze noch bei 538 €.
Welche Abgaben zahle ich als Minijobber?
Im Regelfall bleibt der Minijob für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei: Die Pauschalsteuer von 2 % sowie die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung trägt der Arbeitgeber. Wer nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, zahlt einen kleinen Eigenanteil zur Rente und erwirbt dafür vollwertige Rentenansprüche.
Sollte ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Eine Befreiung erhöht das monatliche Netto geringfügig, kostet aber Rentenansprüche und mögliche Riester-Förderung. Wer auf jeden Euro angewiesen ist, kann sich befreien lassen; wer Wert auf Altersvorsorge legt, bleibt rentenversicherungspflichtig. Der Antrag auf Befreiung ist beim Arbeitgeber zu stellen.
Was passiert, wenn ich mehrere Minijobs habe?
Die Verdienste aus allen Minijobs werden zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Grenze von 603 €, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob – es greifen dann die Regeln des Übergangsbereichs (Midijob) bzw. die volle Sozialversicherungspflicht. Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt hingegen abgabenfrei.