Minijob-Rechner

Main Menu

Sonstiges

Brutto-Netto-Rechner 2026

Nettogehalt kostenlos berechnen

copyright 2025 by Gehalts.info - Impressum - Datenschutz - Kontakt - Rechtliche Hinweise

Minijob-Rechner 2025 & 2026

Berechnen Sie Ihr Netto-Einkommen aus einem Minijob und prüfen Sie, ob die Minijob-Grenze eingehalten wird. Ab 2026 steigt die Grenze auf 603 €!

Ihre Angaben

📅 Berechnungsjahr

💼 Art der Beschäftigung

💶 Eingabemodus

Minijob-Grenze 2026: 603 €

🏦 Rentenversicherung

💳 Besteuerung

📋 Weitere Minijobs

Die Summe aller Minijobs darf 603 € nicht überschreiten.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis zur Minijob-Grenze (2025: 538 €, 2026: 603 €). Minijobs sind weitgehend sozialversicherungsfrei und bieten hohe Flexibilität.

Warum steigt die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze wird an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit diesem. Bei einem Mindestlohn von 12,82 € und einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden ergibt sich eine neue Grenze von 603 € monatlich.

Muss ich Steuern auf einen Minijob zahlen?

In der Regel zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 2%. Sie können sich aber auch nach Ihrer Lohnsteuerkarte besteuern lassen oder die Pauschalsteuer selbst übernehmen.

Bin ich in einem Minijob rentenversicherungspflichtig?

Ja, seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen 3,6% (gewerblich) bzw. 13,6% (Privathaushalt) Ihres Verdienstes. Sie können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Kann ich mehrere Minijobs haben?

Ja, Sie können mehrere Minijobs ausüben. Allerdings darf die Summe aller Minijob-Einkommen die Minijob-Grenze nicht überschreiten. Sonst werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen gewerblichen Minijobs und Haushaltsjobs?

Gewerbliche Minijobs sind normale Beschäftigungen in Unternehmen. Haushaltsjobs sind Tätigkeiten in Privathaushalten (z.B. Putzen, Gartenarbeit). Die Beiträge zur Rentenversicherung unterscheiden sich: gewerblich 3,6%, Haushalt 13,6% (Arbeitnehmer-Anteil).

📚 Wissenswertes zu Minijobs

Vorteile eines Minijobs

  • •Hoher Netto-Verdienst durch geringe Abzüge
  • •Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung
  • •Flexible Arbeitszeiten und Stundenzahl
  • •Ideal als Nebenverdienst oder für Rentner

Nachteile eines Minijobs

  • •Geringer Rentenanspruch (außer bei freiwilliger RV-Pflicht)
  • •Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • •Begrenztes Einkommen durch Minijob-Grenze

Arbeitgeber-Abgaben im Überblick

Der Arbeitgeber zahlt bei gewerblichen Minijobs etwa 30% des Bruttolohns an Abgaben:

  • •Rentenversicherung: 15%
  • •Krankenversicherung: 13%
  • •Pauschale Lohnsteuer: 2% (optional)
  • •Umlagen (U1, U2, Insolvenz): ca. 1,5%
Teilen:

Offizielle Quellen zum Minijob

Minijob-ZentraleArbeitsagentur – Minijob InfoBundesfinanzministerium – LohnsteuerBMF Steuerrechner (offiziell)