Bis zu 627 Euro steuerfrei: So nutzen Sie den Altersentlastungsbetrag optimal
Gerade für Menschen im Übergang vom aktiven Berufsleben in den Ruhestand bietet der Altersentlastungsbetrag eine wertvolle Möglichkeit, die Steuerlast zu senken. Wer beispielsweise neben der Rente noch arbeitet oder Mieteinnahmen erzielt, kann mit dem Altersentlastungsbetrag (AEB) bis zu 627 Euro jährlich steuerfrei sichern.
Was ist der Altersentlastungsbetrag?
Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, den Personen erhalten können, wenn sie neben ihrer gesetzlichen Rente oder Pension zusätzliche Einkünfte haben. Dazu zählen beispielsweise:
- Einkünfte aus Arbeit (Lohn oder Gehalt)
- Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Kapitalerträge
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Wichtig: Eine reine Rentenbezugssituation reicht nicht aus. Der Altersentlastungsbetrag greift nur bei zusätzlichen Einkünften neben der Rente.
Wer ist berechtigt?
Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag besteht, wenn Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben. Das bedeutet:
- Jahrgänge ab 1960 können ab dem Jahr 2024/2025 den Freibetrag nutzen
- Sie müssen zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder Pension weitere Einkünfte erzielen
- Der Freibetrag kann automatisch über die Steuererklärung berücksichtigt werden oder bereits bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung
Höhe des Freibetrags 2025
Für das Steuerjahr 2025 beträgt der Altersentlastungsbetrag maximal 627 Euro. Der Prozentsatz liegt bei 13,2 % der relevanten Einkünfte, jedoch wird der Betrag auf den Höchstbetrag von 627 Euro begrenzt.
Wichtig zu wissen:
Der Altersentlastungsbetrag wird schrittweise verringert. Jüngere Jahrgänge erhalten niedrigere Beträge. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung:
Entwicklung des Altersentlastungsbetrags nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Kalenderjahr, in dem das 64. Lebensjahr vollendet wurde | Prozentsatz der Einkünfte | Höchstbetrag in Euro |
|---|---|---|---|
| 1960 | 2024 (Vollendung 64 im Jahr 2024) | 13,2 % | 627 € |
| 1961 | 2025 | 12,8 % | 608 € |
| 1962 | 2026 | 12,4 % | 589 € |
| 1963 | 2027 | 12,0 % | 570 € |
| 1964 | 2028 | 11,6 % | 551 € |
Beispielrechnung für 2025
Angenommen, Sie wurden 1960 geboren und haben im Jahr 2025 neben Ihrer gesetzlichen Rente 5.000 Euro an Mieteinnahmen oder aktivem Arbeitslohn erzielt.
Berechnung:
13,2 % von 5.000 € = 660 €
Altersentlastungsbetrag: 627 € (Höchstbetrag)
Da der Höchstbetrag bei 627 Euro liegt, können Sie 627 Euro vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Diese Absenkung senkt Ihre Steuerlast spürbar.
Bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 30 % würde dies eine tatsächliche Steuerersparnis von etwa 188 Euro bedeuten (627 € × 30 %).
So sichern Sie den Freibetrag
Prüfen Sie die Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben und Einkünfte neben der Rente erzielen.
Nutzen Sie Steuersoftware oder einen Steuerberater: Meist wird der Freibetrag automatisch bei der Steuererklärung berücksichtigt.
Bei aktiver Beschäftigung: Lassen Sie Ihren Arbeitgeber den Freibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen – so bleibt mehr Netto vom Brutto.
Prüfen Sie den Steuerbescheid: Auch bei Einkünften aus Vermietung, Kapital oder Nebenjobs sollten Sie kontrollieren, ob der AEB berücksichtigt wurde.
Wichtige Hinweise
- Keine reinen Rentenbezieher: Wer ausschließlich gesetzliche Rente erhält und keine weiteren Einkünfte hat, kann den Altersentlastungsbetrag nicht nutzen.
- Degressive Entwicklung: Der Freibetrag wird jährlich kleiner – er steht älteren Jahrgängen dauerhaft in höherer Form zu, jüngere Jahrgänge haben geringere Werte.
- Individueller Vorteil: Der effektive Vorteil hängt vom individuellen Steuersatz und der Höhe der übrigen Einkünfte ab.
Fazit
Der Altersentlastungsbetrag ist eine wertvolle steuerliche Entlastung für Rentner mit zusätzlichen Einkünften. Besonders für Menschen im Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand oder solche, die neben der Rente noch aktiv arbeiten, Mieteinnahmen erzielen oder Kapitalerträge haben, lohnt es sich, diesen Freibetrag zu nutzen.
Mit bis zu 627 Euro jährlich können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen senken und so mehr von Ihrem hart erarbeiteten Geld behalten.