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Minijob-Grenze steigt 2026: So viel dürfen Sie bald steuerfrei verdienen

Veröffentlicht von Gehalts.info Redaktion am 14. Oktober 2025

Gute Nachrichten für alle Minijobber: Ab dem 1. Januar 2026 wird die Verdienstgrenze für Minijobs deutlich angehoben. Wer in einem 520-Euro-Job arbeitet, darf künftig bis zu 603 Euro im Monat verdienen – ganz ohne Steuern und Sozialabgaben.

Damit setzt sich der Trend steigender Freibeträge fort. Schon 2027 ist der nächste Schritt geplant: Dann steigt die Grenze weiter auf 633 Euro pro Monat.

📈 Warum die Minijob-Grenze steigt

Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Wenn der Mindestlohn steigt, wächst automatisch auch der erlaubte monatliche Verdienst im Minijob.

Die Bundesregierung will damit sicherstellen, dass Minijobber weiterhin eine gleichbleibende Wochenarbeitszeit leisten können, ohne durch die Lohnerhöhung ihre Abgabenfreiheit zu verlieren.

📊 Entwicklung der Minijob-Grenze im Überblick

Jahr Mindestlohn (brutto) Monatliche Verdienstgrenze Änderung gegenüber Vorjahr
2024 12,41 € 538 € +18 €
2025 12,82 € 558 € +20 €
2026 13,90 € 603 € +45 €
2027 14,60 € 633 € +30 €

Fazit: Innerhalb von nur drei Jahren steigt die Grenze also um fast 100 Euro – das entspricht einem Zuwachs von rund 18 Prozent.

💡 Beispielrechnung: Was Minijobber 2026 mehr verdienen

Ein klassischer Minijob mit 10 Stunden Arbeit pro Woche (40 Stunden im Monat) bringt bei einem Stundenlohn von 13,90 € ab 2026:

40 × 13,90 € = 556 € monatlich

Damit bleibt der Verdienst unterhalb der neuen Grenze von 603 Euro – das bedeutet:

  • ✓ keine Steuer
  • ✓ keine Sozialabgaben
  • ✓ volles Nettoeinkommen

Erhöht sich die Arbeitszeit geringfügig, bleibt der Job trotzdem abgabenfrei, solange die 603-Euro-Grenze nicht überschritten wird.

🧾 Was ändert sich für Arbeitgeber?

Auch Arbeitgeber profitieren von den Änderungen:

  • Die pauschalen Abgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Umlagen) bleiben bestehen.
  • Ein Überschreiten der Grenze führt weiterhin zur Umwandlung in einen Midijob (Übergangsbereich).
  • Verträge müssen in der Regel nicht angepasst werden – die höhere Grenze gilt automatisch ab Januar 2026.

👩‍💼 Minijob & Sozialversicherung: Das gilt weiterhin

Minijobs bleiben grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, mit der Option auf Befreiung.

Für Studierende, Rentner, Eltern oder Teilzeitkräfte bleibt der Status unverändert.

Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, muss darauf achten, dass die Gesamtsumme aller Minijobs die Grenze nicht überschreitet – sonst wird der Job sozialversicherungspflichtig.

🏖️ Urlaubsanspruch & Rechte im Minijob

Auch Minijobber haben gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Der Umfang hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab:

  • Bei 2 Arbeitstagen pro Woche → etwa 8 Urlaubstage pro Jahr
  • Bei 3 Arbeitstagen pro Woche → etwa 12 Urlaubstage pro Jahr
  • Bei 5 Arbeitstagen pro Woche → 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub

Zudem gilt der volle Kündigungsschutz und Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

🔮 Ausblick: Weitere Anpassungen wahrscheinlich

Da die Minijob-Grenze künftig automatisch mit dem Mindestlohn steigt, dürften auch in den kommenden Jahren regelmäßige Erhöhungen folgen.

Ziel der Bundesregierung ist, den Minijob flexibler und attraktiver zu gestalten – insbesondere für Studierende, Rentnerinnen, Eltern in Teilzeit und Nebentätige.

✅ Fazit: Mehr Spielraum für Nebenverdienste

  • Die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603 Euro im Jahr 2026 ist ein spürbares Plus für Millionen Beschäftigte.
  • Minijobber können damit mehr verdienen, ohne steuerliche Nachteile zu befürchten.
  • Auch Arbeitgeber profitieren, da sie bestehende Verträge nicht anpassen müssen – die Reform tritt automatisch in Kraft.

Tipp: Wer regelmäßig an der Verdienstgrenze arbeitet, sollte seine Stundenplanung frühzeitig prüfen – denn bei Überschreitung kann schnell Versicherungspflicht entstehen.

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