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Steueränderungen 2026: Was der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen hat

Veröffentlicht von Gehalts.info Redaktion am 9. Dezember 2025

In der ersten Dezemberwoche 2025 hat der Bundestag trotz der politischen Krise mehrere wichtige Gesetze verabschiedet, die Millionen von Arbeitnehmern, Rentnern und Minijobbern betreffen. Wir fassen die wichtigsten Änderungen für 2026 zusammen.

💰 Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen deutlich

Am 4. Dezember 2025 wurde das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet, das auch Änderungen für 2026 enthält:

Neue Werte ab Januar 2026:

Mindestlohn

13,90 € pro Stunde

Bisher: 12,82 € (+8,4%)

Minijob-Grenze

603 € pro Monat

Bisher: 538 € (+12,1%)

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht dem Verdienst bei 10 Stunden Arbeit pro Woche zum Mindestlohn. Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 € ergibt sich: 13,90 € × 10 × 52 / 12 = 603,17 €, gerundet 603 €.

Übergangsbereich (Midijob) erweitert

Der Übergangsbereich für Midijobs verschiebt sich entsprechend:

  • Untergrenze: 603,01 € (statt bisher 556,01 €)
  • Obergrenze: bleibt bei 2.000 €

Im Übergangsbereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die sich linear bis zur Obergrenze erhöhen.

🧓 Aktivrente: 2.000 € Freibetrag für arbeitende Rentner

Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag das Aktivrentengesetz verabschiedet. Die wichtigste Neuerung:

🎉 Neu ab 2026:

Rentner, die neben ihrer Rente arbeiten, erhalten einen steuerfreien Freibetrag von 2.000 € auf ihren Arbeitslohn. Das soll Rentner motivieren, weiterhin am Erwerbsleben teilzunehmen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Bisher mussten Rentner ihren gesamten Hinzuverdienst versteuern. Ab 2026 bleiben die ersten 2.000 € Bruttoverdienst pro Monat steuerfrei – das kann bei einem typischen Steuersatz eine monatliche Ersparnis von 400–600 € bedeuten.

📊 Rentenpaket II: Rentenniveau bei 48% gesichert

Ebenfalls am 5. Dezember wurde das Rentenpaket II beschlossen. Die Kernpunkte:

  • ✓ Rentenniveau dauerhaft bei 48% – ohne die bisherige Sicherungslinie wäre es auf etwa 45% gesunken
  • ✓ Generationenkapital wird eingeführt – ein staatlicher Kapitalstock zur langfristigen Rentenfinanzierung
  • ✓ Beitragssatz steigt voraussichtlich auf 22,3% bis 2035 (aktuell: 18,6%)

🏥 Sozialversicherung 2026: Höhere Beiträge

Die Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze ändern sich 2026 deutlich:

Wert 2025 2026 Änderung
BBG RV/AV (jährlich) 96.600 € 101.400 € +4.800 €
BBG KV/PV (jährlich) 69.300 € 73.800 € +4.500 €
Zusatzbeitrag KV (Ø) 1,7% 2,5% +0,8%
Pflegeversicherung 3,4% 3,6% +0,2%

⚠️ Achtung bei der Krankenversicherung:

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt von 1,7% auf 2,5%. Viele Krankenkassen haben bereits höhere Beiträge angekündigt – einige verlangen bis zu 2,9%. Prüfen Sie Ihre Krankenkasse und wechseln Sie gegebenenfalls!

🚗 Weitere Änderungen 2026

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale bleibt 2026 unverändert bei 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer.

Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale wurde auf 3.300 € pro Jahr erhöht (bisher: 3.000 €). Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 € (bisher: 840 €).

Dienstwagen: Neue Grenze für E-Autos

Bei der 0,25%-Regelung für Elektro-Dienstwagen wurde die Preisgrenze auf 100.000 € angehoben (bisher: 70.000 €). Damit profitieren auch Fahrer teurerer E-Autos von der günstigeren Besteuerung.

Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (2025: 12.084 €). Bis zu diesem Betrag bleibt das Jahreseinkommen steuerfrei.

📅 Was kommt 2027?

Die Mindestlohnkommission hat bereits die Werte für 2027 festgelegt:

  • Mindestlohn ab Januar 2027: 14,60 € pro Stunde
  • Minijob-Grenze ab 2027: ca. 633 € pro Monat

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📝 Fazit:

2026 bringt viele positive Änderungen: Höherer Mindestlohn, mehr Freibeträge für Rentner und ein gesichertes Rentenniveau. Allerdings steigen auch die Sozialversicherungsbeiträge – insbesondere bei der Krankenversicherung sollten Sie Ihre Kasse prüfen und gegebenenfalls wechseln.

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