Aufstiegs-BAföG 2027: Mehr Förderung für Meister, Fachwirte und berufliche Fortbildung geplant
Das Bundeskabinett hat eine Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Förderrahmen, Materialkostenzuschuss und Darlehenserlass sollen steigen.
Das Aufstiegs-BAföG soll ab 2027 attraktiver werden. Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf für ein fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Das Vorhaben richtet sich an Menschen, die eine höherqualifizierende berufliche Fortbildung planen, etwa Meisterinnen und Meister, Fachwirte, Technikerinnen oder Bachelor- und Master-Professional-Abschlüsse. Für Beschäftigte ist das ein wichtiges Gehaltsthema: Eine Fortbildung kostet zunächst Geld und Zeit, kann aber den Zugang zu besser bezahlten Positionen öffnen.
Was geplant ist
Nach dem Kabinettsbeschluss sollen die förderfähigen Kosten deutlich steigen. Der maximale Förderrahmen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden. Für Materialkosten einer fachpraktischen Arbeit, zum Beispiel eines Meisterprüfungsstücks, sollen künftig bis zu 4.000 Euro statt bisher 2.000 Euro berücksichtigt werden. Außerdem soll der Darlehenserlass bei bestandener Fortbildungsprüfung von 50 auf 60 Prozent steigen.
| Baustein | Bisher | Geplant |
|---|---|---|
| Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | bis 15.000 Euro | bis 18.000 Euro |
| Materialkosten fachpraktische Arbeit | bis 2.000 Euro | bis 4.000 Euro |
| Darlehenserlass bei bestandener Prüfung | 50 Prozent | 60 Prozent |
| Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende | 150 Euro je Kind und Monat | 160 Euro je Kind und Monat |
Warum das für die Gehaltsplanung zählt
Berufliche Aufstiegsfortbildungen sind oft der Schlüssel zu tariflich oder betrieblich höher bewerteten Tätigkeiten. Ein Meisterabschluss kann im Handwerk Voraussetzung sein, um einen Betrieb zu führen, Auszubildende anzuleiten oder anspruchsvollere Führungsaufgaben zu übernehmen. Fachwirte und Techniker wechseln häufig in Planung, Steuerung, Vertrieb, Projektleitung oder Personalverantwortung. Der finanzielle Nutzen entsteht aber nicht automatisch am ersten Tag nach der Prüfung. Entscheidend ist, ob der Abschluss zum Arbeitsmarkt, zum Betrieb und zur eigenen Verhandlungsposition passt.
Die geplante Reform senkt die Einstiegshürde, weil ein größerer Teil der Kosten förderfähig wird und nach erfolgreichem Abschluss ein größerer Darlehensanteil erlassen werden soll. Wer eine Fortbildung plant, sollte trotzdem mit einer Vollkostenrechnung arbeiten: Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Material, Fahrtkosten, Lernzeit, mögliche Arbeitszeitreduzierung und spätere Gehaltschancen gehören zusammen. Für die Netto-Wirkung eines neuen Gehalts hilft der Brutto-Netto-Rechner.
Arbeitgeberzuschüsse sollen attraktiver werden
Ein besonders praktischer Punkt betrifft Arbeitgeberzuschüsse. Nach dem Entwurf sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Maßnahmenkosten nicht mehr auf den Maßnahmenbeitrag angerechnet werden. Das kann Fortbildungen in Betrieben erleichtern, weil Unterstützung durch den Arbeitgeber nicht automatisch die staatliche Förderung mindert. Beschäftigte sollten deshalb bei ihrem Arbeitgeber konkret nachfragen, ob Zuschüsse, bezahlte Lernzeiten, Prüfungsfreistellung oder eine Rückzahlungsvereinbarung möglich sind.
Wichtig bleibt dabei die Vertragsgestaltung. Wer sich vom Arbeitgeber fördern lässt, sollte Bindungsfristen und Rückzahlungsklauseln genau prüfen. Eine Fortbildung soll die Verhandlungsposition verbessern, nicht zu einer unklaren Verpflichtung werden. Sinnvoll ist ein schriftlicher Plan: Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber? Was passiert bei Nichtbestehen? Welche Position oder Entgeltgruppe ist nach erfolgreichem Abschluss realistisch?
Noch nicht geltendes Recht
Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt, aber noch kein fertiges Gesetz. Der Entwurf muss im parlamentarischen Verfahren von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Nach aktuellem Stand soll die Reform mit Beginn des Fachschuljahres am 1. August 2027 in Kraft treten. Wer schon vorher startet, sollte deshalb sehr genau prüfen, welche Regeln für den eigenen Förderantrag gelten.
Wirtschaftsverbände begrüßen die Richtung, fordern aber Nachbesserungen. Kritisiert wird unter anderem, dass bislang keine zweite Regelförderung auf derselben Fortbildungsstufe vorgesehen ist. Für Beschäftigte heißt das: Die Reform verbessert die Förderung, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung, ob ein bestimmter Abschluss tatsächlich zum gewünschten Karriereschritt passt.
Checkliste für Fortbildungsinteressierte
- Kosten klären: Gebühren, Material, Fahrtkosten und mögliche Verdienstausfälle zusammenrechnen.
- Förderzeitpunkt prüfen: Start vor oder nach dem geplanten Inkrafttreten kann entscheidend sein.
- Gehaltsziel definieren: Vorab prüfen, welche Positionen und Entgeltgruppen erreichbar sind.
- Arbeitgeber einbinden: Zuschüsse und Freistellung schriftlich vereinbaren.
Fazit
Die geplante Aufstiegs-BAföG-Reform kann berufliche Fortbildungen finanziell spürbar erleichtern. Höhere Förderrahmen, mehr Materialkostenförderung und ein größerer Darlehenserlass verbessern die Rechnung für Meister, Fachwirte und andere Aufstiegsfortbildungen. Der Nutzen hängt aber weiter von der passenden Qualifikation und der anschließenden Gehaltsentwicklung ab. Wer 2027 eine Fortbildung plant, sollte Förderung, Arbeitgeberzuschuss und erwartetes Jahresbrutto zusammen kalkulieren.