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Aktuell für 2026 · Bedarfssätze nach BAföG
Ausbildungsförderung

BAföG-Rechner 2026

Schätzen Sie Ihren voraussichtlichen BAföG-Anspruch aus Elterneinkommen, Wohnsituation und eigenem Einkommen – inklusive Gesamtbedarf, Zuschuss und Darlehen.

BAföG-Rechner
Förderhöhe schätzen · Bedarfssätze 2026
Geschwister in Ausbildung
0
Voraussichtlicher BAföG-Anspruch
854 €
pro Monat
Förderung
Gesamtbedarf854 €
Anrechenbares Einkommen− 0 €
Zuschuss (50 %)geschenkt427 €
Darlehen (50 %)427 €

Vereinfachte Beispielrechnung zur Veranschaulichung – keine verbindliche steuerliche oder rechtliche Auskunft. Maßgeblich ist die offizielle Abrechnung.

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BAföG 2026: So viel Förderung ist möglich

Der BAföG-Rechner schätzt, mit welcher monatlichen Ausbildungsförderung Sie rechnen können. Grundlage ist der individuelle Bedarf – bestehend aus Grundbedarf, Wohnpauschale und Versicherungszuschlägen – abzüglich des anrechenbaren Einkommens von Eltern, Ehepartner und Ihnen selbst. Was übrig bleibt, ist Ihr voraussichtlicher BAföG-Anspruch.

Wie wird der Bedarf ermittelt?

Der Gesamtbedarf setzt sich 2026 aus 474 € Grundbedarf, einer Wohnpauschale (380 € bei eigener Wohnung, 280 € im Wohnheim) sowie Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Wer bei den Eltern wohnt, erhält keine Wohnpauschale. Eigene Kinder erhöhen den Bedarf über den Kinderbetreuungszuschlag.

Anrechnung von Einkommen und Freibeträgen

Auf den Bedarf wird das anrechenbare Einkommen angerechnet. Vom Elterneinkommen werden großzügige Freibeträge abgezogen, ebenso für Geschwister in Ausbildung. Eigenes Einkommen bleibt bis zur Minijob-Grenze anrechnungsfrei. Die Förderung wird je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt – zurückzuzahlen ist nur der Darlehensanteil.

Häufige Fragen zum BAföG-Rechner

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?
Der Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung liegt 2026 bei 992 € pro Monat: 474 € Grundbedarf, 380 € Wohnpauschale sowie 94 € Kranken- und 28 € Pflegeversicherungszuschlag. Wer bei den Eltern wohnt oder ein anrechenbares Einkommen hat, erhält entsprechend weniger.
Wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?
In der Regel ja. Vom Elterneinkommen werden Freibeträge abgezogen (2026 mindestens 2.415 € pro Elternteil, plus 730 € je Geschwisterkind in Ausbildung). Was darüber liegt, mindert anteilig Ihren BAföG-Anspruch. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch elternunabhängiges BAföG möglich.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Zurückzuzahlen ist nur der Darlehensanteil, gedeckelt auf maximal 10.010 €. Die Rückzahlung beginnt frühestens fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
Darf ich neben dem BAföG dazuverdienen?
Ja. Bis zu einem Freibetrag von rund 520 € pro Monat (Minijob-Grenze) bleibt eigenes Einkommen anrechnungsfrei. Verdienen Sie mehr, wird der übersteigende Betrag auf das BAföG angerechnet und kürzt Ihre Förderung.