Berechnen Sie Ihren BAföG-Anspruch schnell und einfach. Unser Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Elterneinkommen, Wohnsituation und eigenes Vermögen für das Jahr 2026.
💡 Die BAföG-Sätze wurden 2026 deutlich angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
z.B. aus Nebenjob, Minijob
Sparguthaben, Wertpapiere, etc.
Laut Steuerbescheid, vorletztes Jahr vor Antragstellung
Laut Steuerbescheid, vorletztes Jahr vor Antragstellung
💡 Das Darlehen ist zinslos und die Rückzahlung beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Maximal 10.010€ müssen zurückgezahlt werden.
Elternunabhängige Förderung
Ihre Förderung ist vom Elterneinkommen abhängig
Kindergeldanspruch
Ihre Eltern haben vermutlich Anspruch auf Kindergeld (unter 25 Jahre)
BAföG-Betrag = max(Bedarf - anrechenbares Einkommen, 0)
474,00 € = max(474,00 € - 0,00 €, 0)
Die BAföG-Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.
Die Einkommensgrenzen der Eltern hängen von mehreren Faktoren ab. Als Richtwert gilt: Bei zwei Elternteilen liegt der Freibetrag bei etwa 2.415 € pro Elternteil (4.830 € gesamt). Bei einem gemeinsamen Jahreseinkommen von unter 40.000-50.000 € besteht meist voller BAföG-Anspruch. Je höher das Elterneinkommen, desto stärker wird die Förderung gekürzt. Für jedes Geschwisterkind in Ausbildung erhöht sich der Freibetrag um 730 €.
BAföG erhalten Studierende und Schüler, deren Elterneinkommen nicht ausreicht, um die Ausbildung zu finanzieren. Der Höchstsatz 2026 beträgt 934 € monatlich für Studierende mit eigener Wohnung und eigener Krankenversicherung. Die tatsächliche Höhe hängt von Elterneinkommen, Vermögen, Wohnsituation und Ausbildungsart ab. Wer bei den Eltern wohnt, erhält maximal 474 € monatlich.
Anspruch auf BAföG haben deutsche Staatsbürger und bestimmte ausländische Studierende, die an einer förderungsfähigen Ausbildungsstätte studieren (Uni, FH, Akademie, etc.). Sie müssen unter 45 Jahre alt sein (bei Master unter 35) und die Ausbildung muss förderungsfähig sein. Auch bei Schülern ab Klasse 10 ist BAföG möglich, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen können.
Sie müssen maximal 50% des erhaltenen BAföG zurückzahlen (der Darlehensanteil). Die Obergrenze liegt bei 10.010 €, unabhängig davon, wie viel Sie erhalten haben. Die Rückzahlung erfolgt zinslos ab 5 Jahre nach Studienende in Raten von 130 € pro Monat. Bei vorzeitiger Rückzahlung gibt es Rabatte von bis zu 28%.
Anspruch besteht während einer förderungsfähigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte, wenn das Einkommen der Eltern, eigenes Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Das Studium muss in Vollzeit absolviert werden und Sie dürfen die Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) nicht wesentlich überschreiten.
BAföG sollten Sie sofort zu Beginn Ihrer Ausbildung beantragen, da es frühestens ab dem Antragsmonat gezahlt wird - nicht rückwirkend! Idealerweise stellen Sie den Antrag 2-3 Monate vor Studienbeginn. Auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind, sollten Sie einen formlosen Antrag stellen, um den Antragsmonat zu sichern.
Der Freibetrag für eigenes Einkommen liegt 2026 bei 520 € monatlich bzw. 6.240 € jährlich. Das entspricht einem Minijob auf 520€-Basis. Verdienen Sie mehr, wird das übersteigende Einkommen auf die BAföG-Förderung angerechnet. Wichtig: Es zählt das Jahreseinkommen, nicht das monatliche - Sie können also in Semesterferien mehr verdienen, wenn Sie während des Semesters weniger arbeiten.
Kein Anspruch besteht bei: zu hohem Elterneinkommen, eigenem Einkommen oder Vermögen; Teilzeitstudium; Zweitstudium (Ausnahmen möglich); Überschreitung der Altersgrenze (45 Jahre bzw. 35 bei Master); Überschreitung der Förderungshöchstdauer ohne wichtigen Grund; sowie bei nicht förderungsfähigen Ausbildungen (z.B. Promotion, nicht anerkannte Fernkurse).
Das Vermögen der Eltern wird beim BAföG-Antrag nicht berücksichtigt - nur deren Einkommen ist relevant. Anders sieht es bei Ihrem eigenen Vermögen aus: Hier gilt ein Freibetrag von 15.000 € für ledige Studierende ohne Kinder. Für jedes eigene Kind erhöht sich dieser Freibetrag um 2.400 €. Vermögen über diesen Freibeträgen wird auf die Förderung angerechnet.
Elternunabhängiges BAföG erhalten Sie, wenn Sie bei Studienbeginn über 30 Jahre alt sind, nach Ihrem 18. Geburtstag mindestens 6 Jahre erwerbstätig waren (davon mindestens 3 Jahre in Vollzeit), eine Ausbildung mit anschließender 3-jähriger Berufstätigkeit absolviert haben, oder die Eltern unbekannt sind bzw. im Ausland leben und nicht zur Zahlung verpflichtet werden können.
Bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung erhalten Sie einen Nachlass. Der Rabatt beträgt: 28% bei Rückzahlung von 10.010 €, gestaffelt bis zu etwa 8% bei kleineren Beträgen. Je mehr Sie auf einmal zurückzahlen, desto höher der prozentuale Nachlass. Die Rückzahlungsaufforderung mit den genauen Konditionen erhalten Sie ca. 4,5 Jahre nach Studienende.
Ja, BAföG können Sie vollständig online über BAföGdigital beantragen. Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und Sie können alle Nachweise digital hochladen. Der Online-Antrag wird verschlüsselt an das zuständige BAföG-Amt übertragen. Alternativ ist auch eine Antragstellung per Papierformular möglich, jedoch ist der Online-Weg schneller und einfacher.
Der monatliche Betrag, der zur Deckung des Lebensunterhalts und der Ausbildung benötigt wird. Setzt sich zusammen aus Grundbedarf, Wohnpauschale und ggf. Zuschlägen.
Einkommen und Vermögen bis zu dieser Höhe werden bei der BAföG-Berechnung nicht berücksichtigt. Freibeträge gibt es für Eltern, Ehepartner, Kinder und eigenes Vermögen.
Förderung, bei der das Elterneinkommen nicht berücksichtigt wird. Gilt z.B. für Studierende über 30 Jahre oder mit mehrjähriger Berufserfahrung nach Schulabschluss.
Die Regelstudienzeit der jeweiligen Ausbildung. BAföG wird maximal für diese Dauer gezahlt, bei besonderen Gründen (z.B. Schwangerschaft) kann sie verlängert werden.
Zusätzlicher Zuschuss von 160 € pro Kind für Studierende mit Kindern unter 14 Jahren. Dieser wird als Vollzuschuss gewährt (keine Rückzahlung).
Das Einkommen (eigenes, der Eltern oder des Ehepartners), das nach Abzug der Freibeträge übrig bleibt und den BAföG-Anspruch mindert.
Situation: Uni-Student, 22 Jahre, eigene Wohnung, selbst versichert
Elterneinkommen: Vater 45.000 €, Mutter 30.000 €
Eigenes Einkommen: 450 € Minijob
Vermögen: 8.000 €
BAföG-Anspruch: ca. 450 € monatlich
Davon 225 € Zuschuss und 225 € Darlehen
Situation: FH-Student, 20 Jahre, wohnt bei Eltern, familienversichert
Elterneinkommen: Vater 35.000 €, Mutter 25.000 €
Eigenes Einkommen: 0 €
Vermögen: 5.000 €
BAföG-Anspruch: ca. 350 € monatlich
Davon 175 € Zuschuss und 175 € Darlehen
Situation: Uni-Student, 32 Jahre, eigene Wohnung, selbst versichert
Elterneinkommen: Nicht relevant (elternunabhängig)
Eigenes Einkommen: 500 € Nebenjob
Vermögen: 12.000 €
BAföG-Anspruch: ca. 934 € monatlich (Höchstsatz)
Davon 467 € Zuschuss und 467 € Darlehen
Situation: Uni-Student, 26 Jahre, verheiratet, 1 Kind, eigene Wohnung
Elterneinkommen: Nicht relevant (verheiratet)
Ehepartner-Einkommen: 30.000 €
Eigenes Einkommen: 0 €
BAföG-Anspruch: ca. 650 € monatlich
Inkl. 160 € Kinderbetreuungszuschlag (geschenkt, nicht zurückzuzahlen)