Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld (Grundsicherung) für 2025 und 2026. Ab 2026 gilt die "Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende" mit verschärften Regelungen.
Anspruch auf Bürgergeld haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 66 Jahren, die hilfebedürftig sind (kein ausreichendes Einkommen/Vermögen), ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig sind. Nach §19 SGB II umfasst dies auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Eine 4-köpfige Familie (2 Erwachsene in Partnerschaft, 2 Kinder) erhält 2025/2026: 2 × 506 € (Paare) + Kinderregelsätze (je nach Alter 357-471 €) + Wohnkosten. Beispiel: 2 × 506 € + 390 € + 471 € + 800 € Wohnkosten = ca. 2.673 € monatlich.
Ja, Selbstständige können Bürgergeld beantragen, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht. Das Jobcenter prüft die Einnahmen und Ausgaben des Betriebs. Betriebsausgaben werden berücksichtigt, das Nettoeinkommen wird dann wie Erwerbseinkommen behandelt mit entsprechenden Freibeträgen.
Ja, nach dem Studienabbruch besteht grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld, wenn man erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Während des Studiums haben Studierende keinen Anspruch (Ausbildungsförderung geht vor). Nach Exmatrikulation können sie sich beim Jobcenter arbeitslos melden.
Ja, nach dem Studienabschluss haben Sie Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie keine ausreichende Arbeit finden und hilfebedürftig sind. Sie müssen sich beim Jobcenter arbeitsuchend melden und aktiv nach Arbeit suchen. Während des Studiums besteht kein Anspruch (BAföG-Vorrang).
Ja, viele Jobcenter bieten mittlerweile einen Online-Antrag an. Sie können das Formular digital ausfüllen und elektronisch einreichen. Allerdings kann ein persönliches Gespräch erforderlich sein, und bestimmte Nachweise müssen in Papierform eingereicht werden. Die Verfügbarkeit variiert je nach Jobcenter.
Ja, beim erstmaligen Bezug einer Wohnung oder bei Geburt eines Kindes können Sie zusätzlich zur laufenden Leistung Geld für die Erstausstattung beantragen. Dies umfasst Möbel, Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände. Der Antrag muss gesondert beim Jobcenter gestellt werden.
Ja, wenn ein notwendiges Haushaltsgerät (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine) kaputt geht und Sie es nicht aus eigenen Mitteln ersetzen können, kann das Jobcenter die Anschaffungskosten als einmaligen Bedarf übernehmen. Ein Antrag mit Kostenvoranschlag ist erforderlich.
Nein, nicht jeder Bürger hat Anspruch auf Bürgergeld. Die Voraussetzungen sind: Erwerbsfähigkeit (15-66 Jahre, mind. 3 Std. täglich arbeitsfähig), Hilfebedürftigkeit (kein ausreichendes Einkommen/Vermögen), gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Studierende, EU-Ausländer ohne Arbeitserlaubnis und Personen in Altersrente haben keinen Anspruch.
Ein angemessenes Auto (bis ca. 7.500 € Wert) ist als Schonvermögen geschützt, wenn es für Fahrten zur Arbeit, Arztbesuche oder andere notwendige Zwecke benötigt wird. Das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen auch Kfz-Kosten (Versicherung, Reparaturen) übernehmen, wenn das Auto nachweislich zur Integration in Arbeit notwendig ist.
In Hannover beantragen Sie Bürgergeld beim Jobcenter Region Hannover. Es gibt mehrere Standorte (Vahrenwalder Str., Bischofsholer Damm, etc.). Sie können online einen Termin vereinbaren oder sich telefonisch melden. Ein Online-Antrag ist ebenfalls möglich über die Website der Bundesagentur für Arbeit.
Bei einer Bedarfsgemeinschaft wird der Gesamtbedarf aller Mitglieder berechnet (Regelsätze + Wohnkosten). Einkommen und Vermögen aller Mitglieder wird zusammengerechnet und angerechnet. Partner in eheähnlicher Gemeinschaft gelten als Bedarfsgemeinschaft und müssen füreinander einstehen. Jedes Mitglied erhält einen eigenen Regelsatz, aber das Haushaltseinkommen wird gemeinsam betrachtet.
Das Bürgergeld (vormals Hartz IV) ist eine staatliche Grundsicherungsleistung für arbeitsuchende Menschen in Deutschland. Es sichert das Existenzminimum und umfasst den Regelsatz für den Lebensunterhalt sowie die Übernahme angemessener Wohnkosten.
Bei Hinzuverdienst bleiben Teile Ihres Einkommens anrechnungsfrei:
Dieser Rechner dient nur zur groben Orientierung. Der tatsächliche Anspruch auf Bürgergeld wird individuell vom zuständigen Jobcenter geprüft und kann von dieser Berechnung abweichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jobcenter oder eine Sozialberatungsstelle. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen.