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17. Juni 2026 · Gehalts.info Redaktion

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Das ändert sich ab 1. Juli 2026

Das Bürgergeld wird zum 1. Juli 2026 schrittweise zur neuen Grundsicherung. Schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln und mehr Pflichten bei der Jobsuche – wir erklären die wichtigsten Änderungen.

Bürgergeld & Soziales

Das Bürgergeld bekommt einen neuen Namen und neue Regeln: Nach der Zustimmung des Bundesrats am 27. März 2026 tritt die Reform schrittweise zum 1. Juli 2026 in Kraft. Aus der Leistung „Bürgergeld" wird das „Grundsicherungsgeld". Hinter der Umbenennung steckt ein deutlich strengerer Kurs. Das Wichtigste im Überblick.

Neuer Name, neuer Fokus: Vermittlung vor Qualifizierung

Leitgedanke der Reform: Wer arbeiten kann, soll schneller in Arbeit kommen. Künftig gilt wieder der Vermittlungsvorrang – die schnelle Aufnahme einer Beschäftigung steht vor längeren Qualifizierungsmaßnahmen. Erwerbsfähige Leistungsbeziehende müssen ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang" einsetzen.

Deutlich schärfere Sanktionen

Das Herzstück der Reform sind verschärfte Mitwirkungspflichten und Leistungskürzungen:

  • Meldeversäumnisse: Wer wiederholt unentschuldigt nicht beim Jobcenter erscheint, muss mit Kürzungen des Regelbedarfs von 30 Prozent rechnen.
  • Abbruch von Maßnahmen: Bricht jemand eine zumutbare Fördermaßnahme ab, kann der Regelbedarf für mehrere Monate um 30 Prozent gekürzt werden.
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung: Bereits seit dem 23. April 2026 ist die vollständige Streichung des Regelbedarfs (bis zu 100 Prozent) bei anhaltender Verweigerung möglich.
  • Wiederholtes Nichterscheinen: In den schwersten Fällen kann der Leistungsanspruch komplett entfallen – einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Strengere Vermögensregeln

Beim Bürgergeld galt im ersten Jahr des Bezugs eine großzügige Vermögens-Karenz: Ersparnisse blieben weitgehend unangetastet. Diese einjährige Karenzzeit fällt weg. Stattdessen wird das geschützte Schonvermögen künftig stärker an das Lebensalter gekoppelt – Rücklagen werden also früher angerechnet.

Mehr Pflichten – auch für Eltern

Auch für die Betreuung von Kindern ändert sich etwas: Die Anforderungen an die Erwerbstätigkeit greifen früher. Eltern müssen dem Arbeitsmarkt damit eher wieder zur Verfügung stehen als bisher.

Was bleibt unverändert?

Die Regelsätze bleiben 2026 stabil: Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat (zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung). Eine Erhöhung der Regelbedarfe ist für 2026 nicht vorgesehen.

Fazit

Die neue Grundsicherung setzt klar auf mehr Druck Richtung Arbeitsmarkt: schnellere Vermittlung, härtere Sanktionen und weniger geschütztes Vermögen. Die Höhe der Regelsätze ändert sich vorerst nicht. Ob sich für Sie ein Anspruch ergibt und wie hoch er ausfällt, können Sie mit unserem Bürgergeld-Rechner prüfen.

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