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Tabelle gültig ab 01.04.2026
Gehaltsrechner

TV-L-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Gehalt im öffentlichen Dienst der Länder: Entgeltgruppe und Stufe wählen – der Rechner zeigt Monatsbrutto, Jahressonderzahlung, Jahresbrutto und auf Wunsch Ihr Netto. Mit Kr-Tabelle für die Pflege und Teilzeit-Umrechnung.

TV-L-Rechner
Öffentlicher Dienst der Länder · Tabelle gültig ab 01.04.2026 · Steuerjahr 2026
h
Jahressonderzahlung (46,47 %)
Brutto-Netto-Berechnung
%
J.
Kirchensteuer
Kinder
0
Ihr Netto pro Monat
3.011 €
Monatsbrutto 4.759 € · Jahresbrutto 59.324 €
Netto-Quote
63,3 %
Tabellenentgelt E 13 · Stufe 14.759,37 €
Monatsbrutto4.759,37 €
Jahressonderzahlung (46,47 %)im November+ 2.211,68 €
Jahresbrutto59.324,12 €
Lohnsteuer− 713,17 €
Krankenversicherung− 416,44 €
Pflegeversicherung− 114,22 €
Rentenversicherung− 442,62 €
Arbeitslosenvers.− 61,87 €
Netto pro Monat3.011,04 €
Netto pro Jahr (inkl. Sonderzahlung)37.275,12 €
Brutto-Stundenlohn27,48 €

Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis der TV-L-Entgelttabelle (01.04.2026) und des Einkommensteuertarifs 2026. Nicht enthalten: Zulagen, Zuschläge sowie die VBL-Umlage (betriebliche Altersvorsorge), die das Netto leicht verändert. In Hessen gilt der eigene TV-H. Maßgeblich ist die offizielle Bezügeabrechnung.

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So funktioniert der TV-L-Rechner

Der Rechner übernimmt das Tabellenentgelt Ihrer Entgeltgruppe und Stufe aus der aktuellen TV-L-Tabelle (gültig ab 01.04.2026) – wahlweise aus der allgemeinen Tabelle oder der Kr-Anwendungstabelle für Pflegekräfte. Ihr Bundesland bestimmt die tarifliche Vollzeit (38,7–40,1 Stunden); Teilzeit wird anteilig umgerechnet. Alle Tabellen im Detail finden Sie auf unserer TV-L-Tarifseite.

Vom Brutto zum Netto

Auf Wunsch berechnet der Rechner Ihr Nettogehalt nach dem amtlichen Einkommensteuertarif 2026 – mit Steuerklasse, Kirchensteuer, Kindern und Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Die Jahressonderzahlung im November fließt steuerlich korrekt in das Jahresnetto ein. Für eine freie Gehaltseingabe nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Nächste Erhöhungen stehen schon fest

Durch die Tarifeinigung vom Februar 2026 steigen die Entgelte planbar weiter: +2,0 % zum 1. März 2027 und +1,0 % zum 1. Januar 2028. Die Laufzeit endet am 31. Januar 2028 – dann wird neu verhandelt.

Häufige Fragen zum TV-L-Rechner

Welche Tabelle nutzt der TV-L-Rechner?
Der Rechner basiert auf der TV-L-Entgelttabelle gültig ab 01.04.2026 (Tarifeinigung vom 14.02.2026: +2,8 %, mindestens 100 €) – wahlweise die allgemeine Tabelle E 1–E 15 oder die Kr-Anwendungstabelle für Pflegekräfte. Die Werte gelten bis zur nächsten Erhöhung am 01.03.2027 (+2,0 %).
Warum wird das Bundesland abgefragt?
Die tarifliche Wochenarbeitszeit unterscheidet sich je Land (von 38,7 h in Schleswig-Holstein bis 40,1 h in Bayern) – das beeinflusst den Stundenlohn und die Teilzeit-Umrechnung. Zudem fließt das Bundesland in die Netto-Berechnung ein (Kirchensteuersatz, Pflegeversicherung in Sachsen). In Hessen gilt der eigene TV-H.
Wie wird die Jahressonderzahlung berechnet?
Die Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L) wird im November gezahlt und beträgt je nach Entgeltgruppe 87,43 % (E 1–E 4), 88,14 % (E 5–E 8), 74,35 % (E 9a–E 11), 46,47 % (E 12–E 13) bzw. 32,53 % (E 14–E 15) eines Monatsentgelts. Der Rechner rechnet sie auf Wunsch ins Jahresbrutto und Jahresnetto ein.
Wie genau ist die Brutto-Netto-Berechnung?
Die Netto-Berechnung nutzt den amtlichen Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungswerte 2026. Nicht berücksichtigt ist die VBL-Umlage (betriebliche Altersvorsorge), die das Netto leicht mindert, sowie individuelle Zulagen und Freibeträge.
Kann ich auch Teilzeit berechnen?
Ja. Geben Sie einfach Ihre vertraglichen Wochenstunden ein – der Rechner rechnet das Tabellenentgelt anteilig auf Basis der Vollzeit Ihres Bundeslandes um. Das ist besonders für wissenschaftliche Mitarbeiter mit 50-%- oder 75-%-Stellen relevant.