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Tabellen gültig ab 01.05.2026
Gehaltsrechner

TVöD-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Gehalt im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen: Bereich, Entgeltgruppe und Stufe wählen – der Rechner zeigt Monatsbrutto, Jahressonderzahlung, Jahresbrutto und auf Wunsch Ihr Netto. Mit P-Tabelle für die Pflege und Teilzeit-Umrechnung.

TVöD-Rechner
Bund & Kommunen · Tabelle gültig ab 01.05.2026 · Steuerjahr 2026
h
Jahressonderzahlung (85 %)
Brutto-Netto-Berechnung
%
J.
Kirchensteuer
Kinder
0
Ihr Netto pro Monat
2.424 €
Monatsbrutto 3.659 € · Jahresbrutto 47.013 €
Netto-Quote
66,2 %
Tabellenentgelt E 9a · Stufe 13.658,61 €
Monatsbrutto3.658,61 €
Jahressonderzahlung (85 %)im November+ 3.109,82 €
Jahresbrutto47.013,14 €
Lohnsteuer− 439,25 €
Krankenversicherung− 320,13 €
Pflegeversicherung− 87,81 €
Rentenversicherung− 340,25 €
Arbeitslosenvers.− 47,56 €
Netto pro Monat2.423,61 €
Netto pro Jahr (inkl. Sonderzahlung)30.776,78 €
Brutto-Stundenlohn21,86 €

Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis der TVöD-Entgelttabellen (01.05.2026) und des Einkommensteuertarifs 2026. Nicht enthalten: Zulagen, Zuschläge, Leistungsentgelt (VKA) sowie die Zusatzversorgung (VBL/ZVK), die das Netto leicht verändert. In Krankenhäusern (BT-K/BT-B) beträgt die Jahressonderzahlung für EG 1–8 90 %. Maßgeblich ist die offizielle Abrechnung.

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So funktioniert der TVöD-Rechner

Der Rechner übernimmt das Tabellenentgelt Ihrer Entgeltgruppe und Stufe aus den aktuellen TVöD-Tabellen (gültig ab 01.05.2026) – wahlweise für die Kommunen (VKA), den Bund oder die P-Tabelle Pflege. Ihr Bundesland bestimmt das Tarifgebiet (West 38,5 h / Ost 40 h; Bund einheitlich 39 h); Teilzeit wird anteilig umgerechnet. Alle Tabellen im Detail finden Sie auf unserer TVöD-Tarifseite.

Vom Brutto zum Netto

Auf Wunsch berechnet der Rechner Ihr Nettogehalt nach dem amtlichen Einkommensteuertarif 2026 – mit Steuerklasse, Kirchensteuer, Kindern und Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Die im Jahr 2026 erhöhte Jahressonderzahlung fließt steuerlich korrekt in das Jahresnetto ein. Für eine freie Gehaltseingabe nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.

Laufzeit und nächste Erhöhung

Die aktuellen Tabellen gelten bis zum 31. März 2027. Die Tarifrunde 2027 ist bereits terminiert (Forderungsbekanntgabe 16.03.2027, Verhandlungsauftakt 09.04.2027) – sobald es ein Ergebnis gibt, aktualisieren wir Tabellen und Rechner.

Häufige Fragen zum TVöD-Rechner

Welche Tabellen nutzt der TVöD-Rechner?
Der Rechner basiert auf den TVöD-Entgelttabellen gültig ab 01.05.2026 (Tarifeinigung vom 06.04.2025: +2,8 % in der zweiten Stufe) – wahlweise für Kommunen (VKA), Bund oder die P-Tabelle Pflege. Die Werte gelten bis zum Laufzeitende am 31.03.2027.
Worin unterscheiden sich VKA und Bund im Rechner?
Die Tabellen sind weitgehend identisch, unterscheiden sich aber in den Entgeltgruppen E 9a–E 9c sowie bei der Arbeitszeit (Bund 39 h, VKA West 38,5 h, VKA Ost 40 h) und der Jahressonderzahlung (VKA einheitlich 85 %, Bund 75–95 % je nach Entgeltgruppe). Der Rechner berücksichtigt all das automatisch.
Wie wird die Jahressonderzahlung berechnet?
Die Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD) wird im November gezahlt und wurde ab 2026 erhöht: VKA einheitlich 85 % eines Monatsentgelts (Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen: 90 % für EG 1–8), Bund 95 % (E 1–E 8), 90 % (E 9a–E 12) bzw. 75 % (E 13–E 15). Der Rechner rechnet sie auf Wunsch ins Jahresbrutto und Jahresnetto ein.
Wie genau ist die Brutto-Netto-Berechnung?
Die Netto-Berechnung nutzt den amtlichen Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungswerte 2026. Nicht berücksichtigt sind Zulagen, das Leistungsentgelt (VKA) und die Zusatzversorgung (VBL/ZVK), die das Netto leicht verändert.
Kann ich auch Teilzeit oder die 42-Stunden-Option berechnen?
Ja. Geben Sie einfach Ihre vertraglichen Wochenstunden ein – der Rechner rechnet das Tabellenentgelt anteilig um, von Teilzeit bis zur seit 2026 möglichen freiwilligen Aufstockung auf 42 Wochenstunden (der tarifliche Zuschlag auf Zusatzstunden ist darin nicht enthalten).