Berechnen Sie Ihr Elterngeld (Basis oder Plus) basierend auf Ihrem Einkommen der letzten 12 Monate und einer eventuellen Nebentätigkeit. Dieses Tool bietet eine Schätzung und ersetzt keine offizielle Beratung.
oder
12 einzelne Monatsgehälter eingebenHinweis: Während des Elterngeldbezugs dürfen Sie durchschnittlich nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dies ist keine Rechtsberatung.
Ermitteln Sie Ihren Elterngeldanspruch auf Basis Ihres Nettoeinkommens
Der Elterngeldrechner 2026 hilft werdenden Eltern bei der finanziellen Planung der Elternzeit. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65-67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300€ und höchstens 1.800€ monatlich. Unser Rechner berücksichtigt alle Faktoren wie Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und die Auswirkungen von Nebeneinkommen während der Elternzeit.
Optimierung durch Nebeneinkommen: Während Sie ElterngeldPlus beziehen, dürfen Sie bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Der Clou: Sie können dadurch Ihr Gesamteinkommen deutlich über das vorherige Nettoeinkommen steigern. Wenn Sie beispielsweise 50% Ihrer vorherigen Arbeitszeit in Teilzeit arbeiten und dazu ElterngeldPlus beziehen, können Sie unter Umständen sogar mehr Netto haben als vorher. Unser Rechner zeigt Ihnen verschiedene Szenarien mit Teilzeitarbeit.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag: Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus von 10% (mindestens 75€), wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300€ pro weiterem Mehrlingskind. Diese Boni werden automatisch in unserem Rechner berücksichtigt und können die finanzielle Situation erheblich verbessern.
👶 Planungstipp: Das Elterngeld basiert auf dem Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt. Überlegen Sie strategisch: Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni vor der Geburt können Ihr berücksichtigtes Einkommen erhöhen. Vermeiden Sie unbezahlten Urlaub oder längere Krankheitszeiten im Bemessungszeitraum. Bei Selbstständigen gilt das Einkommen aus dem Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt.