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Rundfunkbeitrag-Rechner 2025

Berechnen Sie Ihre monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Rundfunkbeitragskosten für Privathaushalt, Betriebsstätte oder Kraftfahrzeuge.

Rundfunkbeitrag berechnen

Jede Wohnung wird separat beitragspflichtig

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ℹ️ Wichtige Informationen

  • • Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € pro Monat
  • • Für Betriebsstätten: 1/3 des Beitrags pro Kfz (6,12 €)
  • • Zahlung erfolgt quartalsweise (vierteljährlich)
  • • Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Deutschland (ARD, ZDF, Deutschlandradio).

Aktueller Beitrag: 18,36 € pro Monat (seit August 2021)

Der Beitrag wird pro Wohnung bzw. Betriebsstätte erhoben, unabhängig von der Anzahl der Personen oder Geräte.

Wer muss zahlen?

Privatpersonen:

Jede Wohnung ist beitragspflichtig - egal ob zur Miete oder Eigentum.

Unternehmen:

Jede Betriebsstätte zahlt, gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten.

Kraftfahrzeuge:

Betrieblich genutzte Fahrzeuge: 1/3 des Beitrags (6,12 €/Monat). Private PKW sind beitragsfrei.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja, eine Befreiung ist möglich bei Bezug von: BAföG, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Blindheit, oder Taubheit. Antrag erforderlich.

Wie wird der Beitrag bezahlt?

Die Zahlung erfolgt quartalsweise (alle 3 Monate) im Voraus. Empfohlen wird das SEPA-Lastschriftverfahren.

Muss ich in einer WG mehrfach zahlen?

Nein, pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig - egal wie viele Bewohner. Die WG-Mitbewohner können sich den Beitrag teilen.

Was passiert bei Nichtzahlung?

Bei Nichtzahlung können Mahngebühren, Säumniszuschläge und im Extremfall Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen.

Brauche ich ein Rundfunkgerät?

Nein, der Beitrag ist geräteunabhängig. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Radio, Fernseher oder Computer besitzen.

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Offizielle Quellen zum Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag – Offizielle SeiteVerbraucherzentrale – GEZ/RundfunkbeitragDeutsche RentenversicherungBundesagentur für ArbeitGKV-Spitzenverband

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