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18,36 € pro Monat · gültig 2026
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Rundfunkbeitrag-Rechner 2026

Berechnen Sie den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) für Privathaushalt, Betriebsstätte oder Kraftfahrzeug – pro Monat, Quartal und Jahr.

Rundfunkbeitrag-Rechner
18,36 € pro Monat · gültig 2026
Anzahl Wohnungen
1
Rundfunkbeitrag pro Monat
18 €
pro Monat
18,36 €
Pro Monat18,36 €
Pro Quartalreguläre Zahlweise55,08 €
Pro Jahr220,32 €

Der Rundfunkbeitrag beträgt seit August 2021 unverändert 18,36 € pro Monat und Wohnung (55,08 € pro Quartal, 220,32 € pro Jahr). Für gewerbliche Kraftfahrzeuge gilt 1/3 des Beitrags (6,12 €). Befreiungen sind z. B. bei Bürgergeld- oder BAföG-Bezug möglich.

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Rundfunkbeitrag 2026: Höhe und Zahlweise

Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er beträgt seit August 2021 unverändert 18,36 € pro Monat und bleibt auch 2026 stabil. Üblich ist die vierteljährliche Zahlung von 55,08 €; aufs Jahr gerechnet sind das 220,32 € je Wohnung.

Wer muss den Beitrag zahlen?

Beitragspflichtig ist jede Wohnung – unabhängig von der Zahl der Personen oder Geräte. In einer WG fällt nur ein Beitrag an. Unternehmen zahlen pro Betriebsstätte, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl, und für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge ein Drittel des Beitrags (6,12 €). Private Pkw sind beitragsfrei.

Befreiung und Ermäßigung

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann sich auf Antrag vom Beitrag befreien lassen. Für bestimmte Behinderungen gibt es eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Der Antrag wird beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice gestellt.

Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Der Rundfunkbeitrag beträgt seit August 2021 unverändert 18,36 € pro Monat und gilt auch 2026 weiter. Das entspricht 55,08 € pro Quartal und 220,32 € pro Jahr je Wohnung.
Muss ich pro Person oder pro Wohnung zahlen?
Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben – unabhängig von der Anzahl der Bewohner oder Geräte. In einer Wohngemeinschaft fällt also nur ein Beitrag an, den sich die Mitbewohner teilen können. Wer mehrere Wohnungen unterhält, zahlt für jede Wohnung separat.
Was zahlen Betriebe und für Kraftfahrzeuge?
Betriebsstätten zahlen je nach Beschäftigtenzahl gestaffelt, mindestens jedoch den Grundbeitrag von 18,36 €. Für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge gilt ein Drittel des Beitrags, also 6,12 € pro Monat und Fahrzeug. Privat genutzte Pkw sind beitragsfrei.
Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Ja. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, etwa bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG (mit eigenem Haushalt). Auch Menschen mit bestimmten Behinderungen können eine Ermäßigung oder Befreiung erhalten. Der Antrag wird beim Beitragsservice gestellt.