Berechnen Sie Ihre monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Rundfunkbeitragskosten für Privathaushalt, Betriebsstätte oder Kraftfahrzeuge.
Jede Wohnung wird separat beitragspflichtig
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Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Deutschland (ARD, ZDF, Deutschlandradio).
Aktueller Beitrag: 18,36 € pro Monat (seit August 2021)
Der Beitrag wird pro Wohnung bzw. Betriebsstätte erhoben, unabhängig von der Anzahl der Personen oder Geräte.
Jede Wohnung ist beitragspflichtig - egal ob zur Miete oder Eigentum.
Jede Betriebsstätte zahlt, gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten.
Betrieblich genutzte Fahrzeuge: 1/3 des Beitrags (6,12 €/Monat). Private PKW sind beitragsfrei.
Ja, eine Befreiung ist möglich bei Bezug von: BAföG, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Blindheit, oder Taubheit. Antrag erforderlich.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise (alle 3 Monate) im Voraus. Empfohlen wird das SEPA-Lastschriftverfahren.
Nein, pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig - egal wie viele Bewohner. Die WG-Mitbewohner können sich den Beitrag teilen.
Bei Nichtzahlung können Mahngebühren, Säumniszuschläge und im Extremfall Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen.
Nein, der Beitrag ist geräteunabhängig. Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Radio, Fernseher oder Computer besitzen.
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