Frühstartrente 2026: Kabinett beschließt 10 Euro im Monat für Kinder
Das Bundeskabinett hat die Frühstartrente beschlossen. Geplant sind 10 Euro monatlich fürs Altersvorsorgedepot - zuerst für Kinder des Jahrgangs 2020.
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Damit wird ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder konkret: Der Bund soll für anspruchsberechtigte Kinder monatlich 10 Euro einzahlen, damit früh Kapital für die private Altersvorsorge aufgebaut wird. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll das Gesetzgebungsverfahren möglichst noch 2026 abgeschlossen werden. Die Auszahlung ist nach aktuellem Stand rückwirkend zum 1. Januar 2026 geplant.
Wichtig ist die Einordnung: Der Kabinettsbeschluss ist ein politisch und rechtlich wichtiger Schritt, aber noch nicht das fertige Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Entwurf befassen. Familien sollten die Frühstartrente deshalb nicht so behandeln, als wäre bereits ein Depotprodukt buchbar oder ein sicherer Anspruch ausgezahlt. Der aktuelle Stand reicht aber aus, um zu prüfen, ob ein Kind voraussichtlich zum ersten geförderten Kreis gehört und welche finanziellen Größenordnungen realistisch sind.
Die wichtigsten Eckpunkte
| Punkt | Geplanter Stand | Einordnung für Familien |
|---|---|---|
| Staatliche Einzahlung | 10 Euro pro Monat | bis zur Volljährigkeit in ein Altersvorsorgedepot |
| Erster Jahrgang | Geburtsjahrgang 2020 | Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden |
| Start | rückwirkend zum 1. Januar 2026 geplant | abhängig vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens |
| Eigene Einzahlungen | bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich | etwa durch Eltern oder Großeltern |
| Steuer | Erträge bis zur Auszahlungsphase steuerfrei | spätere Besteuerung erst im Rentenalter relevant |
| Ohne eigenes Depot | kollektive Anlage vorgesehen | späterer Wechsel in ein persönliches Depot soll möglich sein |
Wer profitiert zuerst?
Nach der BMF-Darstellung sind ab dem Geburtsjahrgang 2020 Kinder und Jugendliche anspruchsberechtigt, die zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr sind und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Der Einstieg erfolgt nicht sofort für alle Minderjährigen. Zunächst geht es um den Jahrgang 2020, also um die Kinder, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. In den Folgejahren soll jeweils der neue Sechsjährigen-Jahrgang hinzukommen.
Das ist der Punkt, den Familien besonders genau lesen sollten. Ein Kind, das 2026 bereits acht, zehn oder 14 Jahre alt ist, fällt nach dem bisherigen Modell nicht automatisch in die staatliche Förderung, nur weil es unter 18 ist. Für ältere Kinder können zwar Vorsorgeverträge oder Depots aus privaten Mitteln sinnvoll sein. Die monatlichen 10 Euro vom Staat sind nach aktuellem Stand aber an den stufenweisen Start über die Jahrgänge gekoppelt. Wer ein Kind im Grenzbereich hat, sollte auf den endgültigen Gesetzestext und die spätere Anbieterinformation warten.
Wie viel Geld kommt vom Staat?
Die staatliche Einzahlung klingt klein, lässt sich aber klar beziffern. 10 Euro im Monat ergeben 120 Euro pro Jahr. Wenn ein Kind vom sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit durchgehend gefördert wird, kommen nominal 1.440 Euro staatliche Einzahlungen zusammen. Das ist kein Ersatz für eine eigene Altersvorsorge und auch kein verfügbares Taschengeld. Es ist ein Startbaustein, der über viele Jahrzehnte am Kapitalmarkt wirken soll.
Wie hoch das Depot später tatsächlich ist, hängt von Rendite, Kosten, Produktregeln und möglichen zusätzlichen Einzahlungen ab. Genau deshalb sollte die Frühstartrente nicht mit einem garantierten Endbetrag verwechselt werden. Der Staat zahlt nach dem Entwurf den festen Monatsbetrag. Die Kapitalentwicklung bleibt vom Markt abhängig. Für Familien ist die entscheidende praktische Frage daher nicht nur "bekomme ich 10 Euro?", sondern auch: Welche Kosten hat das Produkt, wie breit wird angelegt, wie transparent sind die Informationen und ob zusätzliche private Einzahlungen zum eigenen Budget passen.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Das Bundesfinanzministerium beschreibt eine Auffanglösung: Wenn Eltern kein individuelles Altersvorsorgedepot eröffnen, sollen anspruchsberechtigte Kinder trotzdem profitieren. Das Geld soll dann kollektiv und kostengünstig angelegt werden. Wird später ein persönlicher Vertrag eröffnet, sollen die bis dahin kollektiv angesparten Mittel übertragen werden können. Damit soll die Förderung nicht nur Familien erreichen, die sich früh aktiv um ein Depot kümmern.
Für die Praxis ist dieser Mechanismus wichtig, weil er die Frühstartrente von klassischen Antragsleistungen unterscheidet. Nach der bisherigen Konzeption soll nicht jede Familie sofort selbst einen Antrag stellen müssen, damit überhaupt Geld fließt. Trotzdem werden Anbieter, Zertifizierung, Datenflüsse und die konkrete Verwaltung erst mit dem fertigen Gesetz und den Folgeregeln klar. Eltern sollten deshalb skeptisch sein, wenn schon jetzt ein bestimmtes Produkt als "die" Frühstartrente verkauft wird.
Steuer und Zugriff: kein normales Kinderdepot
Die Frühstartrente ist ausdrücklich als Altersvorsorge gedacht. Das geförderte Kapital soll grundsätzlich nicht für Führerschein, Studium, erste Wohnung oder Berufseinstieg frei verfügbar sein. Nach den bisher bekannten Entwurfsdetails ist eine Auszahlung des geförderten Vermögens grundsätzlich erst im Rentenalter vorgesehen, nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben.
Das unterscheidet die Frühstartrente von einem gewöhnlichen Junior-Depot. Ein frei verfügbares Depot kann flexibler sein, gehört aber nicht zur speziellen staatlichen Altersvorsorgeförderung. Die Frühstartrente setzt dagegen auf Zweckbindung, lange Laufzeit und steuerliche Stundung. Für die spätere private Vorsorge kann das nützlich sein. Für kurzfristige Familienziele ist es nicht das passende Instrument.
Was Familien jetzt prüfen sollten
- Jahrgang prüfen: Für den Start ist vor allem relevant, ob das Kind zum Geburtsjahrgang 2020 gehört.
- Gesetzgebungsverfahren abwarten: Der Kabinettsbeschluss ersetzt noch nicht den endgültigen Bundestagsbeschluss.
- Keine vorschnellen Produktabschlüsse: Solange Anbieter- und Zertifizierungsregeln nicht praktisch umgesetzt sind, ist Zurückhaltung sinnvoll.
- Eigene Einzahlungen getrennt entscheiden: Bis zu 6.840 Euro pro Jahr sollen möglich sein, aber nur wenn das ins Familienbudget passt.
- Altersvorsorge langfristig betrachten: Die Frühstartrente ist ein kleiner staatlicher Baustein, nicht die gesamte spätere Rente.
Für Gehalts- und Familienplanung ist die Frühstartrente vor allem deshalb relevant, weil sie einen weiteren staatlichen Vorsorgebaustein neben gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und privatem Sparen schaffen soll. Eltern können den persönlichen Rentenbedarf später mit dem Rentenrechner überschlagen; für Kinder bleibt zunächst entscheidend, ob der Jahrgang förderfähig ist und wann das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. Der heutige Beschluss macht die Frühstartrente deutlich konkreter, ersetzt aber noch nicht den Blick in den endgültigen Gesetzestext.