Metall und Elektro: T-ZUG und T-Geld kommen mit der Juli-Abrechnung
Beschäftigte in tarifgebundenen Metall- und Elektro-Betrieben erhalten im Juli 2026 T-ZUG A und Transformationsgeld. Was die Sonderzahlungen brutto, netto und bei freien Tagen bedeuten.
Für viele Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie wird die Juli-Abrechnung 2026 deutlich höher ausfallen als ein normaler Monatslohn. Die IG Metall hat ihre Informationen zum tariflichen Zusatzgeld am 22. Juli 2026 aktualisiert: Mit der Juli-Abrechnung kommen das T-ZUG A in Höhe von 27,5 Prozent eines individuellen Monatsentgelts und das Transformationsgeld, kurz T-Geld oder Trafobaustein, in Höhe von 18,4 Prozent des Monatsentgelts. Zusammen geht es damit um rechnerisch knapp 46 Prozent eines Monatsentgelts zusätzlich zum laufenden Brutto.
Der Anlass ist für Gehaltsvergleiche wichtig, weil tarifliche Sonderzahlungen das Jahresbrutto massiv verändern können. Zwei Stellenangebote mit identischem Monatsbrutto sind nicht gleichwertig, wenn in einem Betrieb Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-ZUG und T-Geld dazukommen und im anderen nicht. Wer sein Einkommen realistisch einordnet, sollte deshalb nicht nur die monatliche Tabellenvergütung betrachten, sondern das gesamte Jahrespaket und den tatsächlichen Nettozufluss prüfen.
Was im Juli 2026 ausgezahlt wird
Nach den Angaben der IG Metall erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie mit der Juli-Abrechnung zwei Bausteine. Das T-ZUG A beträgt 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts. Das T-Geld beträgt 18,4 Prozent des Monatsentgelts. Bei einem Monatsentgelt von 4.000 Euro entspricht das rechnerisch 1.100 Euro T-ZUG A und 736 Euro T-Geld, zusammen also 1.836 Euro brutto zusätzlich. Bei 3.000 Euro Monatsentgelt wären es 825 Euro plus 552 Euro, zusammen 1.377 Euro brutto.
| Monatsentgelt | T-ZUG A 27,5 % | T-Geld 18,4 % | Zusätzliches Brutto im Juli |
|---|---|---|---|
| 3.000 Euro | 825 Euro | 552 Euro | 1.377 Euro |
| 4.000 Euro | 1.100 Euro | 736 Euro | 1.836 Euro |
| 5.000 Euro | 1.375 Euro | 920 Euro | 2.295 Euro |
Diese Beispielwerte sind Bruttobeträge. Was davon auf dem Konto ankommt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen, Krankenkasse, Beitragsbemessungsgrenzen und weiteren laufenden Bezügen ab. Für die persönliche Rechnung ist der Brutto-Netto-Rechner sinnvoll, allerdings sollte die Sonderzahlung nicht mit einer dauerhaften monatlichen Gehaltserhöhung verwechselt werden.
Warum das Netto niedriger wirkt als die Prozentzahl
Tarifliche Sonderzahlungen sind in der Regel steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Lohnsteuerlich werden Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder andere nicht laufend gezahlte Bezüge als sonstige Bezüge behandelt. Das Bundesfinanzministerium beschreibt im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch, dass die Lohnsteuer für solche Bezüge im Zeitpunkt des Zuflusses einzubehalten ist und der voraussichtliche Jahresarbeitslohn in die Berechnung einfließt. Deshalb kann die Abrechnung im Auszahlungsmonat höher besteuert wirken als ein normales Monatsbrutto.
Das bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber willkürlich mehr einbehält. Die Lohnabrechnung versucht vielmehr, die Jahressteuer abzubilden. Wenn im Laufe des Jahres hohe Sonderzahlungen, Boni oder ein Arbeitgeberwechsel zusammenkommen, kann die endgültige Steuer erst mit der Einkommensteuerveranlagung sauber ausgeglichen werden. Für Beschäftigte ist deshalb wichtig: Das T-ZUG und das T-Geld erhöhen das Jahresbrutto. Der Nettoeffekt ist aber individuell und kann nicht aus der Tarif-Prozentzahl allein abgeleitet werden.
T-ZUG A kann auch freie Tage bringen
Eine Besonderheit beim T-ZUG A ist die Wahloption. Nach IG-Metall-Angaben kann das T-ZUG A in bis zu acht zusätzliche freie Tage im Jahr umgewandelt werden. Einen Rechtsanspruch darauf haben nach Darstellung der Gewerkschaft IG-Metall-Mitglieder, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten. Für das Folgejahr muss der Antrag grundsätzlich bis zum 31. Oktober beim Arbeitgeber gestellt werden; betrieblich können aber andere Fristen vereinbart sein.
Für Beschäftigte ist das eine echte Abwägung zwischen Geld und Zeit. Wer im Juli 2026 die Auszahlung erhält, sollte für 2027 rechtzeitig prüfen, ob zusätzliche freie Tage wertvoller sind als der Bruttobetrag. Das kann besonders gelten, wenn Schichtbelastung, Kinderbetreuung oder Pflege die eigentliche Engstelle sind. Umgekehrt kann die Auszahlung wichtiger sein, wenn Kredite, Rücklagen, hohe Energieabschläge oder andere Haushaltskosten drücken.
Was T-ZUG B und T-Geld unterscheidet
Das T-ZUG besteht aus zwei Teilen. Das T-ZUG A richtet sich prozentual nach dem individuellen Monatsentgelt. Das T-ZUG B ist dagegen ein Zusatzbetrag in Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets. Für 2026 nennt die IG Metall 26,5 Prozent des Facharbeiter-Eckentgelts; je nach Tarifgebiet entsprach das im Februar ungefähr 845 bis 952 Euro brutto. Weil dieser Betrag nicht am individuellen höheren oder niedrigeren Monatsentgelt hängt, wirkt er als soziale Komponente: In unteren Entgeltgruppen ist der Zuschlag im Verhältnis zum eigenen Einkommen stärker.
Das T-Geld hat eine andere Funktion. Es kann nach den tariflichen Regeln bei wirtschaftlich schwachen Betrieben differenziert, also reduziert oder ausgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die IG Metall nennt dafür eine Nettorendite des Betriebs von unter 2,3 Prozent. Beschäftigte sollten deshalb nicht nur die allgemeine Tarifmeldung lesen, sondern prüfen, ob es im eigenen Betrieb abweichende Vereinbarungen zur Auszahlung, Verschiebung oder Beschäftigungssicherung gibt.
Warum Jahresbrutto wichtiger ist als Monatsbrutto
Für Bewerbungen und Gehaltsgespräche zeigt der Juli-Anlass ein Grundproblem: Monatsgehälter sind leicht vergleichbar, Jahrespakete oft nicht. In der Metall- und Elektroindustrie können neben dem Monatsentgelt mehrere jährliche tarifliche Sonderzahlungen dazukommen, darunter Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-ZUG A, T-ZUG B und T-Geld. Außerdem können einzelne Bausteine an Betriebszugehörigkeit, Tarifgebiet, betriebliche Lage oder Wahlrechte gekoppelt sein.
Wer aus einem tarifgebundenen Betrieb in ein nicht tarifgebundenes Unternehmen wechseln will, sollte deshalb nicht nur das angebotene Monatsbrutto vergleichen. Entscheidend ist das garantierte Jahresbrutto einschließlich Sonderzahlungen, die Arbeitszeit, mögliche freie Tage, Zuschläge und die Entwicklung der Entgeltgruppe. Ein vermeintlich höheres Monatsbrutto kann am Jahresende schwächer sein, wenn tarifliche Sonderzahlungen wegfallen. Umgekehrt kann ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber über Bonus, Fixgehalt oder zusätzliche Urlaubstage ausgleichen, muss das aber transparent beziffern.
- Juli-Abrechnung prüfen: T-ZUG A und T-Geld getrennt vom laufenden Monatsentgelt nachvollziehen.
- Netto nicht schätzen: Sonderzahlungen als Einmalbezüge gesondert mit dem Jahresbrutto einordnen.
- Wahloption vormerken: Wer 2027 freie Tage statt Geld will, sollte die betriebliche Frist vor dem 31. Oktober klären.
- Betriebsvereinbarungen beachten: In Krisen können Differenzierungen oder Zeit statt Geld relevant werden.
- Jobangebote jährlich vergleichen: Monatsbrutto, Sonderzahlungen, Arbeitszeit und Zuschläge zusammenrechnen.
Fazit
Die Juli-Abrechnung 2026 ist für viele Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie ein handfester Gehaltsanlass. T-ZUG A und T-Geld bringen zusammen rechnerisch 45,9 Prozent eines Monatsentgelts zusätzlich brutto. Netto kommt je nach persönlicher Abrechnung weniger an, weil Sonderzahlungen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders wirken als der Blick auf die Prozentzahl vermuten lässt. Für Beschäftigte ist der wichtigste Schluss: Das Monatsbrutto allein reicht nicht. Wer sein Einkommen, einen Jobwechsel oder eine Gehaltsforderung sauber bewertet, rechnet mit dem Jahresbrutto einschließlich tariflicher Sonderzahlungen und prüft, ob Geld oder zusätzliche freie Tage mehr Nutzen bringen.