Metallbau und Feinwerktechnik BW: 9 x 85 Euro und 2,7 Prozent mehr ab 2027
In Baden-Württembergs Metallbau und Feinwerktechnik gibt es einen Tarifabschluss: 9 monatliche Ausgleichsprämien von 85 Euro brutto und ab Februar 2027 ein tabellenwirksames Plus.
In Baden-Württemberg haben IG Metall und Unternehmerverband Metall einen Tarifabschluss für den Metallbau und die Feinwerktechnik erzielt. Nach Angaben der IG Metall Baden-Württemberg vom 24. August 2026 profitieren davon rund 30.000 Beschäftigte. Kern des Ergebnisses ist eine Ausgleichsprämie von 9 x 85 Euro brutto für Vollzeitbeschäftigte im Zeitraum Mai 2026 bis Januar 2027. Ab dem 1. Februar 2027 steigen die Entgelte außerdem tabellenwirksam um 2,7 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2027.
Der Anlass ist für Beschäftigte wichtig, weil der Abschluss zwei unterschiedliche Einkommenseffekte kombiniert: kurzfristige Bruttobeträge pro Monat und eine dauerhafte Tabellensteigerung ab 2027. Für die Haushaltsplanung macht das einen Unterschied. Eine Ausgleichsprämie erhöht das Einkommen im jeweiligen Auszahlungsmonat, während ein tabellenwirksames Plus dauerhaft in das Monatsentgelt eingeht und damit auch spätere prozentuale Erhöhungen beeinflussen kann.
Die Eckpunkte des Abschlusses
| Bestandteil | Regelung | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Ausgleichsprämie | 9 x 85 Euro brutto von Mai 2026 bis Januar 2027 | insgesamt 765 Euro brutto für Vollzeitbeschäftigte |
| Teilzeit | anteilig | Höhe richtet sich nach dem Arbeitszeitumfang |
| Auszubildende und dual Studierende | hälftige Ausgleichsprämie | rechnerisch 42,50 Euro brutto pro Monat, insgesamt 382,50 Euro |
| Tabellenentgelt | plus 2,7 Prozent ab 1. Februar 2027 | dauerhafte Erhöhung der laufenden Entgelte |
| Laufzeit | bis 30. September 2027 | neue Verhandlungen spätestens zum Auslaufen möglich |
Warum 9 x 85 Euro nicht dasselbe sind wie 765 Euro netto
Die Ausgleichsprämie ist nach der IG-Metall-Darstellung ein Bruttobetrag. Vollzeitbeschäftigte kommen über neun Monate rechnerisch auf 765 Euro brutto. Netto bleibt davon weniger übrig, weil Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge je nach individueller Situation abgezogen werden. Bei Teilzeit wird die Zahlung anteilig gekürzt. Wer zum Beispiel mit 50 Prozent Arbeitszeit arbeitet, sollte nicht mit 85 Euro brutto pro Monat rechnen, sondern mit rund 42,50 Euro brutto, sofern der Tarifabschluss im konkreten Arbeitsverhältnis entsprechend angewendet wird.
Auszubildende und dual Studierende erhalten die hälftige Ausgleichsprämie. Das sind rechnerisch 42,50 Euro brutto pro Monat über neun Monate und insgesamt 382,50 Euro brutto. Gerade bei niedrigen Ausbildungsvergütungen kann das spürbar sein, ist aber kein Ersatz für eine dauerhafte Erhöhung der Monatsvergütung. Deshalb sollten Azubis in der Abrechnung klar unterscheiden, ob eine Zahlung als laufende Vergütung, Nachzahlung oder einmaliger Tarifbestandteil ausgewiesen wird.
Das 2,7-Prozent-Plus ab Februar 2027
Der dauerhafte Teil des Abschlusses greift ab dem 1. Februar 2027. Dann steigen die Tabellenentgelte um 2,7 Prozent. Bei einem bisherigen Monatsbrutto von 2.800 Euro wären das rechnerisch 75,60 Euro brutto mehr im Monat. Bei 3.200 Euro wären es 86,40 Euro, bei 3.600 Euro 97,20 Euro. Die tatsächliche Auszahlung hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben, Krankenkasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und weiteren Entgeltbestandteilen ab. Für die persönliche Wirkung eignet sich ein Vergleich im Brutto-Netto-Rechner.
| Bisheriges Monatsbrutto | Plus bei 2,7 Prozent | Neues Monatsbrutto ab Februar 2027 |
|---|---|---|
| 2.800 Euro | 75,60 Euro | 2.875,60 Euro |
| 3.200 Euro | 86,40 Euro | 3.286,40 Euro |
| 3.600 Euro | 97,20 Euro | 3.697,20 Euro |
| 4.000 Euro | 108,00 Euro | 4.108,00 Euro |
Für Gehaltsgespräche außerhalb tarifgebundener Betriebe ist das Ergebnis ebenfalls ein nützlicher Vergleichswert, aber kein automatischer Anspruch. Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen können den Abschluss als Marktindikator nutzen, sollten aber zusätzlich eigene Aufgaben, Verantwortung, Qualifikation, regionale Fachkräftelage und betriebliche wirtschaftliche Situation einbeziehen. Ein Tarifabschluss ersetzt keine individuelle Eingruppierungsprüfung.
Warum der Abschluss nachverhandelt wurde
Interessant ist der Hinweis der IG Metall, dass die Tarifparteien ihr Ergebnis nach einer negativen Entscheidung des Bundesrats zur steuerlichen Behandlung der ursprünglich geplanten Entlastungsprämie nochmals anpassen mussten. Das zeigt, warum bei Tarifmeldungen die genaue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung wichtig ist. Eine Zahlung kann auf dem Papier gleich hoch wirken, aber netto unterschiedlich ankommen, wenn sie anders behandelt wird. Im jetzt veröffentlichten Ergebnis ist von einer Ausgleichsprämie in Bruttobeträgen die Rede.
Beschäftigte sollten deshalb nicht nur die Überschrift des Abschlusses lesen, sondern die Entgeltabrechnung prüfen. Maßgeblich sind Zahlungsmonat, Bruttobetrag, Steuer- und SV-Behandlung, Teilzeitquote und mögliche betriebliche Umsetzung. Wenn die Prämien für zurückliegende Monate noch nicht vollständig in der Abrechnung auftauchen, ist eine Nachfrage bei Personalabteilung, Betriebsrat oder Gewerkschaft sinnvoll.
Checkliste für Betroffene
- Tarifbindung prüfen: Gilt der Tarifvertrag unmittelbar oder über eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag?
- Prämienmonate kontrollieren: Mai 2026 bis Januar 2027 ergeben neun Monatsbeträge.
- Teilzeit richtig rechnen: Anteiligkeit kann den Monatsbetrag deutlich verändern.
- Februar 2027 vormerken: Dann beginnt die tabellenwirksame Erhöhung um 2,7 Prozent.
- Netto vergleichen: Bruttobeträge sagen noch nicht, wie viel auf dem Konto ankommt.
Fazit: Der Tarifabschluss für Metallbau und Feinwerktechnik in Baden-Württemberg bringt kurzfristig zusätzliche Bruttobeträge und ab Februar 2027 ein dauerhaftes Entgeltplus. Für Beschäftigte ist jetzt entscheidend, ob der Tarifvertrag im eigenen Betrieb gilt, ob die Ausgleichsprämien vollständig und richtig abgerechnet werden und wie stark das 2,7-Prozent-Plus netto wirkt.