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22. Juni 2026 · Gehalts.info Redaktion

Renten-Plan im Detail: Gesundheitscheck ab 45, Altersteilzeit erst ab 58

Höheres Rentenalter, Kapitalrente, Aus für die „Rente mit 63" – die großen Linien der Rentenkommission sind bekannt. Doch der Abschlussbericht enthält noch viele weitere Empfehlungen, die Millionen Versicherte betreffen: von der Altersteilzeit über Reha bis zur Witwenrente.

Rente & Vorsorge

Einige Vorschläge der Rentenkommission sind bereits am Wochenende durchgesickert: ein höheres Rentenalter, das Ende der „Rente mit 63" und eine neue Kapitalrente. Doch der Abschlussbericht, den das Gremium am Dienstag an die Bundesregierung übergeben will, enthält noch deutlich mehr – Empfehlungen, die bislang kaum Beachtung fanden, aber ebenfalls Folgen für Millionen Versicherte hätten. Wir geben einen Überblick über die weniger bekannten Punkte.

Zielgröße: 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens

Die Kommission will die Altersvorsorge künftig stärker am tatsächlichen Lebensstandard ausrichten. Als Zielmarke empfiehlt sie eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent. Vereinfacht gesagt: Ruheständler sollen nach Steuern mindestens 70 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens zur Verfügung haben.

Kennzahl Betrag
Letztes Netto als Arbeitnehmer3.000 €
Netto-Rente (alle Alterseinkünfte)2.100 €
Nettoersatzquote (2.100 ÷ 3.000)70 %

Diese Quote soll künftig regelmäßig für verschiedene Einkommensgruppen und Rentnerjahrgänge berechnet und veröffentlicht werden – sowohl für die gesetzliche Rente allein als auch für die gesamte Altersversorgung inklusive zusätzlicher Vorsorge. So soll transparenter werden, wie viel vom letzten Nettoeinkommen im Ruhestand tatsächlich übrig bleibt. Ergänzend will die Kommission die digitale Rentenübersicht ausbauen und eine langfristige Strategie für mehr Finanzbildung anstoßen.

Rückkehr zum Nachhaltigkeitsfaktor ab 2031

Bei den jährlichen Rentenanpassungen sollen ab 2031 wieder stärker demografische Veränderungen berücksichtigt werden. Dafür soll der derzeit ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor zurückkehren. Er sorgt dafür, dass Rentenerhöhungen nicht nur von den Löhnen abhängen, sondern auch vom Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern. Steigt die Zahl der Rentner stärker als die der Einzahler, würden die Renten langsamer zulegen.

  • Renten sollen weiterhin grundsätzlich mit den Löhnen steigen.
  • Gleichzeitig sollen demografische Veränderungen wieder stärker einfließen.
  • Der bis 2031 ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor soll danach wieder greifen.
  • Die Lasten der alternden Gesellschaft sollen so gleichmäßiger zwischen Rentnern und Beitragszahlern verteilt werden.

Wichtig: Die Experten betonen, dass das Rentenniveau durch das gesamte Reformpaket – einschließlich der geplanten Kapitalrente – nicht niedriger ausfallen soll als nach geltendem Recht.

Übergangszuschlag ab 2032

Damit die ersten Jahrgänge nach Einführung der Kapitalrente nicht benachteiligt werden, empfiehlt die Kommission einen Übergangsfaktor. Wer ab 2032 in Rente geht und wegen der kurzen Ansparzeit nur begrenzt von der Kapitalrente profitieren kann, soll einen staatlich finanzierten Zuschlag erhalten. Dieser Zuschlag soll schrittweise auslaufen, sobald die Kapitalrente ihre volle Wirkung entfaltet.

Gesundheitscheck ab 45 und mehr Reha

Ein zentrales Ziel: Menschen sollen länger gesund arbeiten können. Neben freiwilligen Gesundheitschecks ab 45 schlägt die Kommission Erleichterungen für ältere Beschäftigte vor, die ihren langjährigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie sollen leichter Zugang zu einer Rente erhalten und nicht mehr zu Umschulungen verpflichtet werden. Auch die Rückkehr aus der Erwerbsminderungsrente in den Beruf soll erleichtert werden.

Das seit 2026 eingeführte Fallmanagement der Rentenversicherung und die freiwilligen Gesundheitschecks ab 45 sollen wissenschaftlich begleitet werden – später könnte ein weiterer Check ab 63 hinzukommen. Zudem soll die Rehabilitation ausgebaut werden: Ein Reha-Budget soll sich künftig stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren.

Altersteilzeit soll später beginnen

Bei der Altersteilzeit plant die Kommission strengere Regeln. Das Mindestalter soll von derzeit 55 auf 58 Jahre steigen und künftig an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Das bislang verbreitete Blockmodell – bei dem Beschäftigte zunächst voll arbeiten und anschließend komplett freigestellt werden – soll entfallen.

Witwenrente und Hinterbliebenenversorgung auf dem Prüfstand

Auch die Hinterbliebenenversorgung soll überprüft werden. Die Kommission empfiehlt, die bestehenden Regelungen an veränderte Lebensmodelle anzupassen – konkrete Vorschläge enthält der Bericht allerdings noch nicht. Diskutiert werden seit Längerem Reformen bis hin zu einem stärkeren Rentensplitting zwischen Ehepartnern: Dabei würden Eheleute ihre während der Ehe erworbenen Rentenansprüche teilen, und die klassische Witwenrente könnte langfristig an Bedeutung verlieren oder ersetzt werden.

Keine Zwangsverrentung über Jobcenter mehr

Langzeitarbeitslose sollen künftig nicht mehr gegen ihren Willen mit Abschlägen in den Ruhestand geschickt werden können. Die bisher ausgesetzte Möglichkeit der Zwangsverrentung über die Jobcenter soll dauerhaft entfallen.

Mehr Abstand zwischen Einzahlern und Nicht-Einzahlern

Die Kommission fordert, dass Menschen mit eigenen Beitragszeiten im Alter mehr verfügbares Einkommen haben sollen als Personen ohne oder mit nur geringen Beiträgen. Um diesen Abstand zu sichern, schlagen die Experten unter anderem einen Freibetrag für gesetzliche Renten vor – und zwar auch für Menschen, die keinen Grundrentenzuschlag erhalten. Parallel sollen Bund, Länder und Kommunen verdeckte Altersarmut stärker bekämpfen und den Zugang zu Sozialleistungen vereinfachen.

Abgeordnete und Vorstände sollen einzahlen

Als langfristiges Idealbild schwebt der Kommission eine Erwerbstätigenversicherung für alle vor. Konkret empfiehlt sie, Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Darüber hinaus soll die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden und perspektivisch nahezu flächendeckend greifen, während die private Vorsorge regelmäßig auf Kosten, Verbreitung und Renditechancen überprüft werden soll.

Fazit: Vorschläge mit Sprengkraft – aber noch unverbindlich

Von der Nettoersatzquote über strengere Altersteilzeit-Regeln bis zur möglichen Reform der Witwenrente: Der Bericht der Rentenkommission reicht weit über die bereits bekannten Schlagzeilen hinaus. Entscheidend ist jedoch: Alle Empfehlungen sind zunächst unverbindlich. Ob und welche Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, müssen Bundesregierung und Bundestag entscheiden.

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