TVöD-Tauschtage 2026: Antrag bis 1. September - was Beschäftigte jetzt prüfen sollten
TVöD-Beschäftigte können 2026 erstmals bis zu drei Tage der Jahressonderzahlung in freie Tage für 2027 tauschen. Entscheidend ist der Antrag bis 1. September.
Für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst läuft im August 2026 erstmals eine neue Entscheidungsfrist: Wer unter den TVöD fällt und einen Teil der Jahressonderzahlung 2026 in zusätzliche freie Tage für 2027 umwandeln möchte, muss den Antrag grundsätzlich bis zum 1. September 2026 beim Arbeitgeber stellen. Möglich sind bis zu drei volle Tauschtage. Die freie Zeit gibt es also nicht zusätzlich ohne Gegenleistung, sondern gegen eine Kürzung der Jahressonderzahlung.
Die neue Regelung geht auf die TVöD-Tarifeinigung 2025 zurück und ist im neuen § 29a TVöD geregelt. Für Beschäftigte des Bundes heißt das Modell „Zeit-statt-Geld-Wahlmodell“. Im kommunalen Bereich spricht der TVöD von der teilweisen Umwandlung der Jahressonderzahlung. Für die persönliche Planung ist der Unterschied wichtig: Es geht nicht um mehr Jahresverdienst, sondern um die Wahl zwischen Geld im November 2026 und zusätzlicher bezahlter Freistellung im Jahr 2027.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
| Punkt | Regel | Bedeutung |
|---|---|---|
| Antrag | bis 1. September 2026 in Textform | für Tauschtage im Kalenderjahr 2027 |
| Umfang | bis zu drei volle Tage | keine halben Tage oder Stunden |
| Finanzierung | Kürzung der Jahressonderzahlung 2026 | Abzug mit der November-Abrechnung |
| Berechnung | Wert eines Tages auf Stundenbasis | maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. September |
| Nutzung | im Jahr nach der Umwandlung | erstmals also 2027 |
Wer die Option nutzen kann
Im TVöD Bund richtet sich der Anspruch an Beschäftigte, die im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf mindestens fünf Zwölftel der Jahressonderzahlung haben. Der Antrag muss in Textform gestellt werden und die gewünschte Zahl der vollen Freistellungstage enthalten. Bei Teilzeit ist zusätzlich wichtig, dass beim Bund nicht mehr Tauschtage gewählt werden können, als regelmäßig Arbeitstage pro Woche vereinbart sind. Wer also nur an zwei Tagen pro Woche arbeitet, sollte nicht ungeprüft mit drei Tauschtagen planen.
Im kommunalen Bereich gilt § 29a TVöD-VKA nicht für alle Sonderbereiche gleichermaßen. Nach den öffentlich zugänglichen Erläuterungen sind insbesondere Beschäftigte in Verwaltung, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung erfasst. Für Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten teilweise andere Regelungen oder kein entsprechender Anspruch aus dieser Norm. Beschäftigte sollten deshalb nicht nur auf die Bezeichnung TVöD schauen, sondern auf den konkreten besonderen Teil, der im Arbeitsvertrag oder in der Personalabrechnung angewendet wird.
Was ein Tauschtag finanziell bedeutet
Der Wert eines Tauschtages wird auf Stundenbasis berechnet. Vereinfacht gesagt wird aus Arbeitszeit, regelmäßigen Arbeitstagen und maßgeblichem Entgelt ein Tageswert ermittelt. Genau dieser Betrag mindert die Jahressonderzahlung. Beim Bund nennt die Durchführungshilfe als Orientierungszeitraum für den Abzugsbetrag das durchschnittliche tarifliche Tagesarbeitsentgelt aus Juli, August und September. Maßgeblich sind die tariflichen und persönlichen Verhältnisse zum Stichtag.
Für Beschäftigte ist deshalb nicht nur die Bruttokürzung interessant. Weil die Jahressonderzahlung niedriger ausfällt, sinken auch Lohnsteuer und Sozialabgaben auf diesen Teil. Gleichzeitig können sich Renten- und Zusatzversorgungsanwartschaften minimal verringern. Netto kostet ein Tauschtag deshalb meist weniger als sein voller Bruttowert, aber er ist nicht kostenlos. Wer knapp kalkuliert, sollte die November-Abrechnung 2026 nicht erst nachträglich prüfen, sondern vor dem Antrag überschlagen, wie stark die Sonderzahlung sinken kann.
Bund und Kommunen unterscheiden sich bei nicht genommenen Tagen
Ein wichtiger Praxispunkt ist der Umgang mit Tauschtagen, die 2027 nicht genommen werden. Beim Bund verfallen nicht genommene Tauschtage zwar als freie Tage, es entsteht aber ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Höhe des Wertes der nicht genommenen Tage. Die Auszahlung soll spätestens bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Das reduziert das Risiko, wenn ein genehmigter Tag später nicht mehr passt.
Im kommunalen Bereich ist die Lage strenger. Dort ist eine Auszahlung nach den einschlägigen Erläuterungen grundsätzlich ausgeschlossen und nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn ein bereits bewilligter Tauschtag wegen rechtzeitig angezeigter Arbeitsunfähigkeit oder wegen dringender dienstlicher beziehungsweise betrieblicher Gründe des Arbeitgebers nicht genommen werden kann. Wer im VKA-Bereich arbeitet, sollte die gewünschten Tage für 2027 deshalb besonders realistisch planen und früh mit der Dienststelle abstimmen.
Wann sich der Antrag lohnen kann
Die Tauschtage können attraktiv sein, wenn freie Zeit im nächsten Jahr wertvoller ist als ein Teil der Sonderzahlung im laufenden Jahr. Das kann etwa bei hoher Belastung, Betreuungspflichten, Pflege von Angehörigen, Prüfungen, längeren Pendelwegen oder geplanter Weiterbildung gelten. Besonders interessant ist das Modell für Beschäftigte, die ihre regulären Urlaubstage ohnehin vollständig verplanen und zusätzliche planbare Erholung brauchen.
Finanziell ist die Entscheidung dagegen weniger sinnvoll, wenn die Jahressonderzahlung fest für Miete, Darlehen, Nachzahlungen, Versicherungen oder Rücklagen eingeplant ist. Auch wer 2027 einen Wechsel, längere Krankheit, Elternzeit, unbezahlten Sonderurlaub oder andere Unterbrechungen erwartet, sollte vorher klären, wie der Arbeitgeber den Anspruch behandelt. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Entscheidend ist die Kombination aus persönlichem Geldbedarf, Arbeitsbelastung und Planungssicherheit.
Checkliste vor dem 1. September
- Tarifbereich prüfen: Gilt TVöD Bund, TVöD-VKA oder ein anderer Tarifvertrag?
- Anspruch klären: Besteht 2026 Anspruch auf ausreichend Jahressonderzahlung?
- Anzahl festlegen: Ein, zwei oder drei volle Tage beantragen, keine offenen Formulierungen verwenden.
- Nettoeffekt rechnen: Kürzung der Sonderzahlung und Abgabenwirkung nicht mit einer normalen Gehaltserhöhung verwechseln.
- Termine planen: Früh überlegen, wann die Tage 2027 realistisch genommen werden können.
Für die Gehaltsplanung gilt: Die Tauschtage verändern vor allem die Verteilung zwischen Geld und Freizeit. Wer wissen möchte, wie stark eine niedrigere Sonderzahlung oder eine andere Arbeitszeit das verfügbare Einkommen verändert, kann den Brutto-Netto-Rechner und den Teilzeit-Rechner nutzen. Für Tabellenentgelte im öffentlichen Dienst ist außerdem der TVöD-Rechner hilfreich.
Fazit: Der TVöD-Stichtag am 1. September 2026 ist für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein echter Entscheidungstermin. Wer zusätzliche freie Tage im Jahr 2027 haben möchte, sollte den Antrag im August vorbereiten, die eigene Tarifzuordnung prüfen und den finanziellen Effekt der gekürzten Jahressonderzahlung realistisch einordnen.