Versicherungen: 3,3 Prozent mehr Tarifgehalt seit September 2026
In der privaten Versicherungswirtschaft greift seit 1. September 2026 die zweite Tarifstufe: 3,3 Prozent mehr Gehalt und weitere 100 Euro für Auszubildende.
Für viele Beschäftigte in der privaten Versicherungswirtschaft ist die September-Abrechnung 2026 interessanter als üblich. Seit dem 1. September 2026 greift die zweite Stufe des Tarifabschlusses: Die Tarifgehälter steigen um 3,3 Prozent. Für Auszubildende kommt nach den vorliegenden Tarifinformationen ein weiterer monatlicher Aufschlag von 100 Euro hinzu. Der Anlass ist nicht neu verhandelt, aber jetzt praktisch relevant, weil die höhere Tabelle erstmals in den laufenden Entgeltabrechnungen ankommen muss.
Der Abschluss war 2025 nach Warnstreiks und Verhandlungen zwischen ver.di und Arbeitgeberseite vereinbart worden. Die erste Stufe brachte zum 1. August 2025 eine Erhöhung von 5,0 Prozent. Zusammen mit der zweiten Stufe ergibt sich ein deutliches Plus über die Laufzeit. Für Beschäftigte zählt im Alltag aber weniger die Gesamtsumme aus Pressemitteilungen, sondern die konkrete Frage: Was steht auf der Gehaltsabrechnung, was bleibt netto übrig und welche Entgeltbestandteile werden tatsächlich mit erhöht?
Die wichtigsten Punkte zur September-Stufe
| Punkt | Regelung | Einordnung |
|---|---|---|
| Tarifgehälter | +3,3 % ab 1. September 2026 | zweite tabellenwirksame Stufe |
| Vorherige Stufe | +5,0 % ab 1. August 2025 | erste Stufe des Abschlusses |
| Auszubildende | weitere +100 Euro ab September 2026 | nach +150 Euro ab August 2025 |
| Betroffene Branche | private Versicherungswirtschaft | abhängig von Tarifbindung und persönlichem Vertrag |
| Prüfpunkt | September- oder Oktober-Abrechnung | Nachzahlung möglich, wenn Abrechnung technisch später umgesetzt wird |
Was 3,3 Prozent in Euro bedeuten
Eine prozentuale Tariferhöhung wirkt je nach Ausgangsgehalt unterschiedlich. Bei 3.000 Euro brutto im Monat entspricht ein Plus von 3,3 Prozent rechnerisch 99 Euro brutto. Bei 4.000 Euro brutto sind es 132 Euro brutto, bei 5.000 Euro brutto 165 Euro brutto. Netto kommt davon weniger an, weil Lohnsteuer und Sozialabgaben mitsteigen. Wie viel genau bleibt, hängt unter anderem von Steuerklasse, Bundesland, Krankenkasse, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträgen ab.
Für die eigene Planung ist deshalb sinnvoll, nicht mit Faustformeln zu arbeiten. Wer seine bisherige und neue Bruttovergütung kennt, kann beide Werte im Brutto-Netto-Rechner vergleichen. Besonders wichtig ist der Nettovergleich, wenn gleichzeitig der Krankenkassenzusatzbeitrag, Fahrtkosten, Teilzeitumfang oder steuerliche Freibeträge geändert wurden. Sonst wirkt die Tariferhöhung auf dem Papier klarer, als sie auf dem Konto erscheint.
Auszubildende profitieren anders
Bei Auszubildenden ist ein fester Monatsbetrag oft greifbarer als ein Prozentwert. Weitere 100 Euro brutto ab September 2026 können bei einer Ausbildungsvergütung einen spürbaren Unterschied machen, insbesondere wenn Miete, Fahrtkosten oder Lernmittel selbst getragen werden. Da bereits 2025 ein Aufschlag von 150 Euro vereinbart wurde, summiert sich die Verbesserung für Azubis über beide Stufen auf 250 Euro monatlich gegenüber dem Niveau vor der ersten Erhöhung.
Auch hier gilt: Entscheidend ist die konkrete Abrechnung. Ausbildungsvergütungen können nach Ausbildungsjahr gestaffelt sein. Wer im Sommer das Ausbildungsjahr gewechselt hat, sollte deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: die reguläre höhere Vergütung durch den Wechsel ins nächste Ausbildungsjahr und den zusätzlichen tariflichen Aufschlag ab September. Beides kann im selben Zeitraum auftreten, ist aber nicht dasselbe.
Wer die Erhöhung prüfen sollte
Betroffen sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis unter den einschlägigen Tarifvertrag der privaten Versicherungswirtschaft fällt oder die arbeitsvertraglich auf die Tarifregelung Bezug nehmen. In der Praxis lohnt sich ein Blick in Arbeitsvertrag, Tarifbindung des Arbeitgebers, Betriebsvereinbarungen und die aktuelle Entgeltgruppe. Wer außertariflich bezahlt wird, bekommt die Erhöhung nicht automatisch, kann sie aber als Argument für eine Gehaltsanpassung nutzen, wenn das eigene Gehalt zuletzt nicht entsprechend mitgewachsen ist.
Besonders aufmerksam sollten Beschäftigte sein, wenn variable Bestandteile, Zulagen oder Teilzeitquoten eine Rolle spielen. Eine tabellenwirksame Erhöhung verändert zunächst die tarifliche Grundvergütung. Ob und wie sich Funktionszulagen, Sonderzahlungen, Provisionen oder individuelle übertarifliche Zulagen verändern, hängt von den jeweiligen Regelungen ab. Gerade bei übertariflichen Zulagen kann es vorkommen, dass Arbeitgeber eine Tariferhöhung teilweise auf vorhandene Zulagen anrechnen, sofern Vertrag und Tarif das zulassen.
Checkliste für die Abrechnung
- Neues Tabellenentgelt prüfen: Entgeltgruppe und Stufe mit der aktuellen Abrechnung abgleichen.
- Teilzeitquote beachten: Die Erhöhung wird bei Teilzeit entsprechend dem vereinbarten Umfang wirksam.
- Zulagen vergleichen: Prüfen, ob übertarifliche Zulagen unverändert bleiben oder verrechnet wurden.
- Azubi-Betrag trennen: Ausbildungsjahr-Wechsel und September-Aufschlag separat nachvollziehen.
- Nachzahlung klären: Falls die Umstellung verspätet erfolgt, sollte der Zeitraum ab 1. September nachberechnet werden.
Für Gehaltsgespräche außerhalb der Tarifbindung ist die Versicherungsrunde ebenfalls interessant. Sie zeigt, dass selbst in einer stark regulierten Dienstleistungsbranche spürbare Entgeltsteigerungen vereinbart wurden. Wer in einem nicht tarifgebundenen Versicherungsunternehmen, Maklerbetrieb oder verwandten Finanzdienstleistungsbereich arbeitet, sollte seine aktuelle Vergütung mit Marktdaten, Aufgabenprofil und Verantwortung vergleichen. Ein bloßer Hinweis auf den Tarifabschluss ersetzt kein gutes Gespräch, liefert aber einen nachvollziehbaren Referenzpunkt.
Fazit: Die 3,3-Prozent-Stufe ab September 2026 ist ein konkreter Anlass, die eigene Gehaltsabrechnung zu prüfen. Beschäftigte sollten kontrollieren, ob das höhere Tarifgehalt korrekt umgesetzt wurde, wie viel netto ankommt und ob Zulagen sauber behandelt wurden. Für Auszubildende ist der zusätzliche Betrag von 100 Euro monatlich besonders greifbar, weil er die laufende Ausbildungsvergütung direkt erhöht.