Bürgergeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch – aus Regelsatz, Kosten der Unterkunft und anrechenbarem Einkommen für Ihre Bedarfsgemeinschaft.
Vereinfachte Beispielrechnung nach den Regelsätzen 2026 (§ 20 SGB II) und dem Erwerbstätigenfreibetrag (§ 11b SGB II). Der tatsächliche Anspruch wird individuell vom Jobcenter geprüft – inklusive Vermögensprüfung und Angemessenheit der Unterkunftskosten.
Bürgergeld 2026: Anspruch und Höhe
Das Bürgergeld (Grundsicherung nach dem SGB II) sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Anspruch setzt sich aus dem Regelbedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen. Vom so ermittelten Gesamtbedarf wird anrechenbares Einkommen abgezogen – was übrig bleibt, ist Ihr monatlicher Anspruch.
Regelsätze 2026 im Überblick
Für 2026 gilt eine Nullrunde: Die Regelsätze bleiben gegenüber 2025 unverändert. Alleinstehende erhalten 563 € im Monat, Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je 506 €. Für Kinder und Jugendliche gelten altersabhängige Sätze – 471 € (14–17 Jahre), 390 € (6–13 Jahre) und 357 € (0–5 Jahre). Dazu kommen die anerkannten Wohnkosten.
Einkommen und Erwerbstätigenfreibetrag
Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Verdienstes behalten. Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II umfasst einen Grundfreibetrag von 100 € sowie gestaffelte Prozentsätze auf höhere Einkommensbestandteile. Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags wird als Einkommen auf den Bedarf angerechnet und mindert den Anspruch.