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Regelsätze 2026 · Nullrunde
Sozialleistungen

Bürgergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch – aus Regelsatz, Kosten der Unterkunft und anrechenbarem Einkommen für Ihre Bedarfsgemeinschaft.

Bürgergeld-Rechner
Regelsätze 2026 · Nullrunde (= 2025)
Bedarfsgemeinschaft
Erwachsene gesamt
1
davon in Partnerschaft
0
Kinder 0–5 Jahre
0
Kinder 6–13 Jahre
0
Jugendliche 14–17 Jahre
0
Bürgergeld-Anspruch pro Monat
1.163 €
Bedarfsgemeinschaft
1 Person
Regelbedarf gesamt563,00 €
Kosten der Unterkunft600,00 €
Bürgergeld-Anspruch1.163,00 €

Vereinfachte Beispielrechnung nach den Regelsätzen 2026 (§ 20 SGB II) und dem Erwerbstätigenfreibetrag (§ 11b SGB II). Der tatsächliche Anspruch wird individuell vom Jobcenter geprüft – inklusive Vermögensprüfung und Angemessenheit der Unterkunftskosten.

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Bürgergeld 2026: Anspruch und Höhe

Das Bürgergeld (Grundsicherung nach dem SGB II) sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Anspruch setzt sich aus dem Regelbedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen. Vom so ermittelten Gesamtbedarf wird anrechenbares Einkommen abgezogen – was übrig bleibt, ist Ihr monatlicher Anspruch.

Regelsätze 2026 im Überblick

Für 2026 gilt eine Nullrunde: Die Regelsätze bleiben gegenüber 2025 unverändert. Alleinstehende erhalten 563 € im Monat, Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je 506 €. Für Kinder und Jugendliche gelten altersabhängige Sätze – 471 € (14–17 Jahre), 390 € (6–13 Jahre) und 357 € (0–5 Jahre). Dazu kommen die anerkannten Wohnkosten.

Einkommen und Erwerbstätigenfreibetrag

Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Verdienstes behalten. Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II umfasst einen Grundfreibetrag von 100 € sowie gestaffelte Prozentsätze auf höhere Einkommensbestandteile. Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags wird als Einkommen auf den Bedarf angerechnet und mindert den Anspruch.

Häufige Fragen zum Bürgergeld-Rechner

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
Für 2026 gilt eine Nullrunde – die Regelsätze bleiben unverändert auf dem Niveau von 2025. Alleinstehende erhalten 563 €, Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je 506 €, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 €, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 € und Kinder bis 5 Jahre 357 € pro Monat.
Werden meine Mietkosten voll übernommen?
Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (Warmmiete). Was angemessen ist, hängt von Haushaltsgröße und örtlichem Mietniveau ab. Unser Rechner setzt die eingetragene Warmmiete in voller Höhe als Bedarf an – im Einzelfall kann das Jobcenter die anerkannten Kosten begrenzen.
Wie wirkt sich ein Minijob oder Teilzeit-Einkommen aus?
Erwerbseinkommen wird nicht voll angerechnet. Es gilt ein Erwerbstätigenfreibetrag (§ 11b SGB II): 100 € Grundfreibetrag, plus 20 % zwischen 100 und 520 €, plus 30 % zwischen 520 und 1.000 € sowie 10 % zwischen 1.000 und 1.200 € (1.500 € mit Kind im Haushalt). Nur der Betrag über dem Freibetrag mindert den Anspruch.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst alle Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und füreinander einstehen – etwa Partner und ihre Kinder. Der Gesamtbedarf (Regelsätze plus Unterkunftskosten) und das gemeinsame Einkommen werden zusammen betrachtet. Jedes Mitglied erhält dabei einen eigenen Regelsatz.