Ausbildungsstart 2026: So viel erstes Gehalt muss mindestens gezahlt werden
Zum Ausbildungsstart 2026 rückt das erste Azubi-Gehalt in den Fokus. Die gesetzliche Mindestvergütung liegt bei 724 Euro brutto - wichtig sind Vertrag, Netto und mögliche Hilfen.
Der Ausbildungsstart 2026 ist für viele Jugendliche noch nicht abgeschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt aktuell Ausbildung, Ausbildungsstart und erstes Gehalt in den Mittelpunkt und weist zugleich darauf hin, dass ein Einstieg auch nach dem regulären Start im August oder September noch möglich sein kann. Für Bewerberinnen und Bewerber ist das eine wichtige Phase: Wer kurzfristig einen Vertrag unterschreibt, sollte nicht nur auf Beruf, Betrieb und Entfernung schauen, sondern auch auf die Ausbildungsvergütung. Denn das erste Azubi-Gehalt ist gesetzlich abgesichert, aber nicht jeder Betrag im Vertrag ist automatisch plausibel.
Die zentrale Zahl für neue Ausbildungsverträge im Jahr 2026 lautet: 724 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr. Diese Mindestausbildungsvergütung gilt nach der amtlichen Bekanntmachung für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 beginnen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung beziffert den Anstieg gegenüber 2025 auf knapp 6,2 Prozent, weil der Einstiegssatz von 682 Euro auf 724 Euro steigt. Für junge Menschen, Eltern und Betriebe ist das kein Richtwert, sondern die gesetzliche Untergrenze, sofern keine wirksame tarifliche Sonderregel greift.
Die Mindestvergütung 2026 im Überblick
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung bei Ausbildungsbeginn 2026 | Wichtig für den Vertrag |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 724 Euro brutto monatlich | Untergrenze für neu beginnende Ausbildungen 2026 |
| 2. Jahr | 854 Euro brutto monatlich | Vergütung muss mit dem Ausbildungsjahr steigen |
| 3. Jahr | 977 Euro brutto monatlich | relevant für dreijährige Ausbildungen |
| 4. Jahr | 1.014 Euro brutto monatlich | nur bei entsprechend längerer Ausbildungsdauer |
Diese Beträge sind Bruttowerte. Auf dem Konto kommt weniger an, weil Sozialabgaben und je nach Einzelfall auch Lohnsteuer eine Rolle spielen können. Bei niedrigen Ausbildungsvergütungen fällt die Lohnsteuer häufig nicht oder nur gering ins Gewicht, die Sozialversicherung aber schon. Entscheidend sind Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie individuelle Merkmale wie Krankenkasse, Bundesland und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wer sein erstes Gehalt planen will, sollte deshalb nicht nur den Bruttobetrag aus dem Vertrag übernehmen, sondern mit dem Brutto-Netto-Rechner eine Monatsrechnung machen.
Warum Tarifverträge trotzdem wichtiger sein können
Die gesetzliche Mindestvergütung ist nur die unterste Sicherungslinie. Viele Azubis erhalten deutlich mehr, weil Tarifverträge höhere Vergütungen festlegen. Das gilt zum Beispiel in Teilen von Industrie, öffentlichem Dienst, Banken, Versicherungen, Handwerk oder größeren tarifgebundenen Betrieben. Wer mehrere Angebote hat, sollte deshalb nicht nur fragen, ob die 724 Euro eingehalten werden. Besser ist die konkrete Frage: Gilt ein Tarifvertrag, welcher Tarifvertrag gilt, und welche Vergütung ist für jedes Ausbildungsjahr vorgesehen?
Wichtig ist auch die 80-Prozent-Regel für nicht tarifgebundene Betriebe. Nach Darstellung des BIBB darf die Vergütung in nicht tarifgebundenen Betrieben die einschlägigen tariflichen Sätze der Branche und Region grundsätzlich nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten. Praktisch bedeutet das: Ein Betrag oberhalb der gesetzlichen Mindestvergütung kann trotzdem zu niedrig sein, wenn die passende Tarifvergütung deutlich höher liegt. Bei Unsicherheit helfen Kammern, Berufsberatung, Gewerkschaften oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb.
Was vor der Unterschrift in den Ausbildungsvertrag gehört
Die Ausbildungsvergütung muss im Ausbildungsvertrag stehen. Außerdem sollten Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer der Ausbildung, Probezeit, Arbeitszeit, Urlaub, Ausbildungsort und Hinweise auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen klar geregelt sein. Wer kurz vor dem Start unterschreibt, sollte sich trotzdem nicht drängen lassen, unklare Nebenabreden zu akzeptieren. Aussagen wie "das klären wir später" sind bei Geld, Arbeitszeit oder Fahrtkosten riskant, weil sie im Konfliktfall schwer nachweisbar sind.
- Vergütung je Ausbildungsjahr prüfen: Nicht nur das erste Jahr ansehen, sondern alle Stufen im Vertrag vergleichen.
- Tarifbindung erfragen: Ein Tarifvertrag kann deutlich bessere Monatsbeträge, Sonderzahlungen oder Urlaub regeln.
- Arbeitsweg einpreisen: Deutschlandticket, Pendelzeit, Berufsschulweg und mögliche Umzugskosten gehören in die Budgetrechnung.
- Sonderzahlungen notieren: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt es nur, wenn Vertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Regelung es vorsehen.
- Erste Abrechnung kontrollieren: Brutto, Sozialabgaben, Krankenkasse und Auszahlungsbetrag sollten zum Vertrag passen.
Wenn das Azubi-Gehalt nicht reicht
Gerade bei Ausbildungen außerhalb des Elternhaushalts kann die Mindestvergütung allein knapp werden. Miete, Kaution, Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Lernmaterial, Verpflegung und digitale Ausstattung fallen oft vor oder direkt zum Start an. Die Bundesagentur für Arbeit verweist in ihrem Ausbildungsbereich auf finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, etwa Berufsausbildungsbeihilfe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer schon Grundsicherungsgeld bezieht und eine Ausbildung beginnt, kann nach BA-Hinweisen außerdem für den ersten Monat ein Übergangsdarlehen beim Jobcenter prüfen lassen, damit die Lücke bis zur ersten Ausbildungsvergütung den Start nicht gefährdet.
Für Schülerinnen, Schüler und Studierende ist außerdem zu unterscheiden, ob BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Unterhalt, Kindergeld, Wohngeld oder ergänzende Leistungen in Betracht kommen. Eine höhere Ausbildungsvergütung ist grundsätzlich positiv, kann aber bei einkommensabhängigen Leistungen die Rechnung verändern. Für schulische Ausbildung oder Studium kann der BAföG-Rechner eine erste Orientierung geben. Bei dualer Ausbildung ist dagegen meist die Berufsausbildungsbeihilfe der passendere Prüfpunkt.
Nebenjob: möglich, aber nicht grenzenlos
Ein Minijob neben der Ausbildung kann helfen, das Budget zu stabilisieren. Die Bundesagentur für Arbeit nennt für 2026 eine Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat. Gleichzeitig gilt: Die Ausbildung geht vor. Ein Nebenjob darf die Lernleistung nicht beeinträchtigen und muss dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt werden. Wer nebenbei arbeitet, sollte Arbeitszeiten, Ruhezeiten und die Belastung realistisch einschätzen. Ein paar zusätzliche Stunden können finanziell helfen, aber eine gefährdete Probezeit oder schlechtere Berufsschulleistungen sind langfristig teurer.
Auch steuerlich und sozialversicherungsrechtlich sollte der Nebenjob sauber getrennt werden. Ausbildung und Minijob brauchen getrennte Abrechnungen, wenn sie nebeneinander bestehen. Wer regelmäßig über die Minijob-Grenze kommt, landet nicht mehr im klassischen Minijob. Für die erste Planung helfen der Minijob-Rechner und bei höheren Nebenverdiensten der Midijob-Rechner. Entscheidend ist der regelmäßige monatliche Verdienst, nicht nur ein einzelner guter Monat.
Was Bewerber jetzt konkret tun sollten
Wer Mitte oder Ende August 2026 noch sucht, sollte die Lage nicht als zu spät abhaken. Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass jedes Jahr Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben und ein Einstieg bis Ende des Jahres möglich sein kann. Wichtig ist aber, die Suche zu fokussieren: Wunschberuf, verwandte Berufe, Pendelradius, Berufsschulstandort, Vergütung und Unterstützung im Betrieb gehören zusammen. Ein Ausbildungsplatz ist nicht automatisch gut, nur weil er frei ist. Er muss fachlich passen und finanziell tragfähig sein.
Für Betriebe gilt umgekehrt: Wer jetzt noch Azubis gewinnen will, sollte Vergütung, Übernahmechancen, Arbeitszeiten und Unterstützung klar nennen. Gerade junge Menschen vergleichen nicht nur Berufsbezeichnungen, sondern die gesamte Startrechnung. Die Mindestvergütung von 724 Euro ist der Boden. Attraktive Ausbildungsangebote erklären transparent, was darüber hinaus geboten wird: Tarifbindung, Zuschüsse, Ticket, Lernzeit, Prüfungsvorbereitung, Übernahme und späterer Einstiegslohn. Für Bewerberinnen und Bewerber ist genau diese Transparenz der beste Schutz vor einer Ausbildung, die auf dem Papier passt, im Alltag aber finanziell nicht trägt.