ZDF-Tarifeinigung: Mehr Gehalt, Honorare und Einmalzahlungen bis 2028
Beim ZDF gibt es eine Tarifeinigung: 3 Prozent rückwirkend ab August 2026, weitere 2,8 Prozent später und Einmalzahlungen für Festangestellte, Freie und Nachwuchskräfte.
Beim ZDF ist die Tarifrunde 2026 entschieden. ver.di und das ZDF haben sich nach Angaben der Gewerkschaft auf einen Abschluss für die Beschäftigten verständigt. Der Deutsche Journalisten-Verband bewertet die Eckpunkte ebenfalls als Tarifeinigung. Für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, freie Mitarbeitende und Nachwuchskräfte ist der Abschluss vor allem deshalb relevant, weil er rückwirkend greift, mehrere Beschäftigtengruppen umfasst und die Einkommensentwicklung bis Ende 2028 planbarer macht.
Die Vereinbarung läuft nach ver.di-Angaben vom 1. August 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Leermonate soll es nicht geben. Das ist praktisch wichtig: Wenn die erste Stufe rückwirkend ab August gilt, entstehen Nachzahlungen, sobald die neuen Tabellen und Honorare umgesetzt werden. Wer beim ZDF arbeitet, sollte deshalb nicht nur auf die künftige Monatsabrechnung achten, sondern auch auf den Zeitraum seit August 2026.
Die wichtigsten Eckpunkte
| Gruppe | Erste Stufe | Weitere Stufe | Zusätzliche Zahlung |
|---|---|---|---|
| Festangestellte | +3,0 % rückwirkend ab 1. August 2026 | +2,8 % ab 1. Januar 2028 | 900 Euro Einmalzahlung |
| Freie Mitarbeitende | +3,0 % rückwirkend ab 1. August 2026 | +2,8 % ab 1. September 2027 | Erhöhung weiterer Honorarbestandteile |
| Auszubildende | +150 Euro monatlich ab 1. August 2026 | keine Prozentstufe genannt | 600 Euro Einmalzahlung |
| Trainees, dual Studierende, Volontäre | Prozentuale Erhöhung wie Festangestellte | +2,8 % ab 1. Januar 2028 | 600 Euro Einmalzahlung |
| Altersteilzeit | bestehender Tarifvertrag bleibt erhalten | Verlängerung bis Ende 2030 | relevant für Übergänge in den Ruhestand |
Der DJV nennt die Gesamtwirkung für Redakteurinnen und Redakteure mit zwei linearen Stufen als knapp 5,88 Prozent. Das liegt daran, dass die zweite Erhöhung nicht einfach zur ersten addiert wird, sondern auf das bereits erhöhte Entgelt wirkt. Aus 100 Euro Tabellenentgelt werden nach 3 Prozent zunächst 103 Euro. Weitere 2,8 Prozent auf diesen neuen Wert ergeben 105,884 Euro. Im Ergebnis entspricht das rund 5,88 Prozent gegenüber dem Ausgangswert.
Was 3 Prozent rückwirkend bedeuten
Für Festangestellte ist der erste Schritt gut greifbar. Bei einem Monatsbrutto von 3.500 Euro entsprechen 3 Prozent rechnerisch 105 Euro brutto mehr im Monat. Bei 4.500 Euro sind es 135 Euro, bei 5.500 Euro sind es 165 Euro. Weil die Stufe rückwirkend ab August 2026 gelten soll, kann sich bei späterer Auszahlung zusätzlich eine Nachzahlung für die vergangenen Monate ergeben.
Netto fällt der Effekt niedriger aus als brutto. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag in höheren Einkommen, Kirchensteuer und Sozialabgaben können einen Teil des Plus aufzehren. Besonders bei Beschäftigten nahe einer Beitragsbemessungsgrenze oder mit variablen Zulagen lohnt sich eine konkrete Rechnung. Der Brutto-Netto-Rechner hilft, das bisherige Monatsbrutto und das neue Monatsbrutto gegenüberzustellen.
Einmalzahlung nicht mit dauerhaftem Gehalt verwechseln
Die 900 Euro für Festangestellte sind ein anderer Baustein als die linearen Erhöhungen. Eine Einmalzahlung verbessert das Einkommen im Auszahlungsmonat, erhöht aber nicht automatisch das dauerhafte Monatsentgelt, das Weihnachtsgeld, spätere Prozentsteigerungen oder rentenrelevante Durchschnittswerte in gleicher Weise wie eine Tabellensteigerung. Beschäftigte sollten die Zahlung deshalb im Haushaltsbudget getrennt behandeln: hilfreich für Rücklagen oder größere Ausgaben, aber kein monatlich wiederkehrender Betrag.
Auch steuerlich kann eine Einmalzahlung anders wirken als ein gleichmäßig verteiltes Monatsplus, weil sie im Auszahlungsmonat das steuerpflichtige Einkommen erhöht. Ob dadurch mehr Lohnsteuer einbehalten wird, hängt vom persönlichen Fall ab. Entscheidend ist am Ende die Jahressteuer. Wer die Zahlung erhält und zugleich hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, sieht die endgültige Wirkung oft erst in der Steuererklärung.
Freie profitieren früher von der zweiten Stufe
Für freie Mitarbeitende ist der Abschluss besonders interessant, weil die zweite Erhöhung nach ver.di- und DJV-Angaben bereits zum 1. September 2027 folgt. Das ist früher als die zweite Stufe für Festangestellte zum Januar 2028. Zusätzlich sollen Familienbonus, Mehrarbeitspauschale, Honorargrenzen, Effektivhonorare sowie Honorar- und Zuschlagsobergrenzen entsprechend angepasst werden.
Für die Praxis heißt das: Freie sollten nicht nur den prozentualen Basissatz prüfen, sondern alle wiederkehrenden Honorarbestandteile. Gerade bei regelmäßigem Einsatz, Mehrarbeit oder Zuschlägen kann die tatsächliche Jahreswirkung höher oder anders verteilt ausfallen als ein Blick auf die Grundvergütung vermuten lässt. Wichtig bleibt außerdem, ob einzelne Einsätze, Rahmenvereinbarungen oder Abrechnungszeiträume sauber in die neue Tariflogik übernommen werden.
Nachwuchskräfte bekommen eigene Verbesserungen
Auszubildende erhalten nach ver.di-Angaben ab August 2026 150 Euro mehr pro Monat und zusätzlich 600 Euro als Einmalzahlung. Ein fester Eurobetrag wirkt bei niedriger Ausbildungsvergütung prozentual stärker als bei höheren Gehältern. Bei einer Ausbildungsvergütung von 1.200 Euro wären 150 Euro rechnerisch 12,5 Prozent mehr. Bei 1.500 Euro wären es 10 Prozent. Das zeigt, warum absolute Beträge für Nachwuchskräfte oft wichtiger sind als eine reine Prozentzahl.
Trainees, dual Studierende sowie Volontärinnen und Volontäre sollen dagegen die prozentualen Erhöhungen der Festangestellten erhalten und ebenfalls 600 Euro einmalig bekommen. Der DJV nennt außerdem eine Übernahmeregel für aktuelle Volontärinnen und Volontäre bei Stellenplandeckung: Entweder Festanstellung oder mindestens ein Jahr freie Vollzeitmitarbeit. Das ist kein allgemeines Gehaltsplus, kann aber für Berufseinstieg und Einkommenssicherheit entscheidend sein.
Warum die Laufzeit zählt
Die Laufzeit bis Ende 2028 bringt Planungssicherheit, bindet aber auch lange. Beschäftigte wissen nun besser, welche Stufen kommen sollen. Gleichzeitig ist ein Abschluss über 29 Monate immer eine Wette darauf, wie sich Inflation, Rundfunkfinanzierung, Arbeitsbelastung und Fachkräftebedarf entwickeln. Eine nominale Erhöhung von knapp 5,88 Prozent kann real stärker oder schwächer wirken, je nachdem wie hoch die Verbraucherpreise in den Jahren 2027 und 2028 steigen.
Für Gehaltsvergleiche ist deshalb wichtig, Jahreswerte zu rechnen. 2026 wirkt die erste Stufe nur ab August, 2027 dann ganzjährig. Bei freien Mitarbeitenden kommt im September 2027 eine zweite Stufe hinzu, während Festangestellte darauf bis Januar 2028 warten. Wer sein Einkommen über mehrere Jahre plant, sollte diese Zeitpunkte getrennt erfassen und nicht einfach einen Durchschnittswert auf alle Jahre verteilen.
Was Beschäftigte jetzt prüfen sollten
- Nachzahlung kontrollieren: Die erste Stufe soll rückwirkend ab 1. August 2026 gelten.
- Beschäftigtengruppe zuordnen: Festangestellte, Freie, Auszubildende und Volontäre haben unterschiedliche Zeitpunkte.
- Zulagen mitlesen: Tabellenwirksame Zulagen, Familienzuschlag, Familienbonus und Mehrarbeitspauschalen können mitsteigen.
- Einmalzahlung trennen: 900 Euro oder 600 Euro sind kein dauerhaftes Monatsplus.
- Netto nachrechnen: Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und Sozialabgaben bestimmen den Kontoeffekt.
Fazit: Die ZDF-Tarifeinigung ist ein konkreter Abschluss mit spürbaren, aber unterschiedlich getakteten Verbesserungen. Festangestellte erhalten rückwirkend 3 Prozent mehr, später weitere 2,8 Prozent und 900 Euro einmalig. Freie profitieren ebenfalls von zwei Stufen, mit der zweiten bereits im September 2027. Nachwuchskräfte bekommen eigene Eurobeträge oder die prozentualen Stufen. Entscheidend ist jetzt der genaue Blick auf Abrechnung, Nachzahlung und Beschäftigtengruppe.