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18. September 2026

Teilrente und Krankengeld 2027: 99,99-Prozent-Modell endet

Ab 2027 entfällt der Krankengeldanspruch bei einer Alters-Teilrente von mehr als 66,66 Prozent. Arbeitende Rentner sollten ihre Teilrente bis Jahresende prüfen.

Von Gehalts.info RedaktionRedaktion18. September 2026
Rente & Vorsorge

Für arbeitende Rentnerinnen und Rentner mit Alters-Teilrente wird 2027 ein bisher beliebtes Gestaltungsmodell deutlich eingeschränkt. Die Deutsche Rentenversicherung weist in einer Meldung vom 16. September 2026 darauf hin, dass der Anspruch auf Krankengeld künftig vollständig entfällt, sobald die bezogene Alters-Teilrente mehr als 66,66 Prozent der Vollrente beträgt. Wer bisher eine Teilrente von 99,99 Prozent gewählt hat, um weiterzuarbeiten und zugleich den gesetzlichen Krankengeldschutz zu erhalten, muss seine Planung deshalb neu prüfen.

Der Anlass ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 stabilisieren und enthält neben vielen Beitrags- und Leistungsregeln auch Änderungen im Bereich Krankengeld. Für Gehalts.info ist die Änderung besonders relevant, weil sie gleich mehrere Einkommensfragen berührt: laufendes Arbeitsentgelt, Altersrente, Krankengeldrisiko, Sozialversicherungsbeiträge und die Entscheidung, ob sich Weiterarbeit im Rentenalter noch wie geplant rechnet.

Was sich ab 1. Januar 2027 ändert

Bislang konnten Beschäftigte im Rentenalter eine Altersrente als fast volle Teilrente beziehen. Praktisch wurde dafür häufig ein Anteil von 99,99 Prozent genutzt. Der kleine Abstand zur Vollrente konnte ausreichen, damit bei fortgesetzter Beschäftigung der Krankengeldanspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten blieb. Das war für Menschen wichtig, die nach Rentenbeginn weiterarbeiten und bei längerer Krankheit nicht nur auf Rente und eventuell Entgeltfortzahlung angewiesen sein wollten.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung eine neue Grenze: Krankengeld bleibt nur dann möglich, wenn die Alters-Teilrente höchstens 66,66 Prozent der Vollrente beträgt. Liegt die Teilrente darüber, entfällt der Krankengeldanspruch vollständig. Eine Kombination aus 99,99-Prozent-Teilrente und Krankengeld ist dann nicht mehr möglich.

Situation Bis Ende 2026 Ab 2027
Alters-Teilrente 99,99 % und WeiterarbeitKrankengeldschutz konnte erhalten bleibenKrankengeldanspruch entfällt
Alters-Teilrente bis 66,66 % und Weiterarbeitabhängig vom Versicherungsstatus möglichKrankengeldschutz bleibt grundsätzlich möglich
Vollrente und Weiterarbeitkein klassisches Krankengeldmodell über Teilrentekeine Verbesserung durch die neue Grenze
Umstellung zum JahreswechselAntrag für die Zukunft nötigWunsch muss spätestens am 31. Dezember 2026 eingehen

Warum das finanziell wichtig ist

Bei kurzer Krankheit zahlt der Arbeitgeber in einem bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig zunächst Entgeltfortzahlung. Kritisch wird es bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Dann kann Krankengeld eine zentrale Absicherung sein, weil laufendes Arbeitsentgelt wegfällt. Wer im Rentenalter noch nennenswert arbeitet, etwa in Teilzeit, projektbezogen oder im alten Betrieb weiterbeschäftigt, sollte deshalb nicht nur auf die monatliche Rentenhöhe schauen. Entscheidend ist die gesamte Einkommenssicherung bei Krankheit.

Ein Beispiel zeigt die Logik ohne individuelle Steuer- und Beitragsrechnung: Wer monatlich 1.600 Euro Altersrente als Vollrente erwarten würde, erhielt bei einer 99,99-Prozent-Teilrente faktisch fast denselben Rentenbetrag. Bei einer Teilrente von 66,66 Prozent wären es rechnerisch rund 1.067 Euro. Dafür kann der Krankengeldschutz bei fortgesetzter Beschäftigung erhalten bleiben. Ob dieser Schutz den monatlichen Rentenverzicht wert ist, hängt vom Arbeitseinkommen, Gesundheitsrisiko, privaten Rücklagen, Haushaltsbudget und geplanten Arbeitsumfang ab.

Wichtig ist auch: Krankengeld ist nicht dasselbe wie Arbeitslohn. Es ersetzt typischerweise nur einen Teil des ausgefallenen Entgelts und ist gedeckelt. Trotzdem kann es im Ernstfall deutlich besser sein als gar kein Anspruch. Wer nur wenige Stunden mit geringem Zuverdienst arbeitet, bewertet die Änderung möglicherweise anders als jemand, der nach Rentenbeginn weiter ein hohes Monatsbrutto erzielt. Für den Vergleich des laufenden Arbeitslohns hilft der Brutto-Netto-Rechner; für die langfristige Einordnung kann der Rentenrechner eine erste Orientierung geben.

Welche Frist Betroffene beachten müssen

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt, dass eine Umstellung der Teilrente oder der Wechsel in eine Vollrente jederzeit für die Zukunft beantragt werden kann. Soll die Änderung zum 1. Januar 2027 greifen, muss der Umstellungswunsch spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Rentenversicherung eingegangen sein. Das ist praktisch wichtig, weil Abwarten bis zur ersten Krankmeldung im Jahr 2027 zu spät sein kann.

Betroffene sollten die Entscheidung nicht isoliert treffen. Eine niedrigere Teilrente verändert das laufende Renteneinkommen. Eine höhere Teilrente oder Vollrente kann den Krankengeldschutz kosten. Gleichzeitig hängen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge, Steuerbelastung und mögliche betriebliche Zusatzleistungen vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit ist eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse oder einer unabhängigen Rentenberatung sinnvoll.

Was arbeitende Rentner jetzt prüfen sollten

  • Teilrentenanteil klären: Liegt die Alters-Teilrente aktuell über 66,66 Prozent?
  • Arbeitsumfang bewerten: Wie hoch ist das laufende Brutto aus der Beschäftigung wirklich?
  • Krankheitsrisiko absichern: Welche Einkünfte bleiben nach Ende der Entgeltfortzahlung?
  • Frist einplanen: Eine gewünschte Umstellung zum 1. Januar 2027 muss bis 31. Dezember 2026 eingehen.
  • Nettoeffekt rechnen: Rente, Arbeitslohn, Beiträge und Steuern gemeinsam betrachten.

Fazit: Die neue 66,66-Prozent-Grenze macht die Alters-Teilrente ab 2027 komplizierter, aber nicht automatisch unattraktiv. Wer im Rentenalter weiterarbeitet, sollte jetzt bewusst entscheiden: mehr laufende Rente oder möglicher Krankengeldschutz bei längerer Krankheit. Das frühere 99,99-Prozent-Modell verliert seinen wichtigsten Vorteil. Deshalb gehört die Teilrente spätestens im Herbst 2026 auf die persönliche Checkliste.

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