Touristik-Branche: Gehaltssprünge von bis zu 42,8% – Neuer Tarifvertrag vereinbart
Ein historischer Durchbruch in der Touristik-Branche: Der Deutsche Reiseverband (DRV) und die Gewerkschaft Ver.di haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt – den ersten seit 2018. Die Erhöhungen sind teilweise spektakulär: Bis zu 42,8 Prozent mehr Gehalt in manchen Lohngruppen.
🚀 Die Gehaltssprünge im Überblick
Die neuen Tabellenentgelte steigen bis März 2026 massiv:
| Bereich | Erhöhung |
|---|---|
| Reiseveranstalter | +12,1% bis +37,8% |
| Reisebüros | +12,1% bis +42,8% |
Die besonders hohen Erhöhungen gelten für die unteren Lohngruppen – hier wird der Nachholbedarf nach Jahren ohne Tariferhöhung besonders deutlich.
💶 Neuer Mindesttariflohn: 14,28€/Stunde
Ein zentrales Element des neuen Tarifvertrags:
- Mindesttariflohn: 14,28€ pro Stunde
- Deutlich über Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12,82€
- Signal an die Branche: Touristik soll attraktiver werden
🎁 Zusätzlich: Einmalzahlungen ab Mai 2025
Neben den dauerhaften Gehaltserhöhungen gibt es weitere Leistungen:
- Einmalzahlungen für alle Tarifbeschäftigten
- Start: Ab Mai 2025
- Überbrückung: Bis die neuen Tabellen greifen
📊 Warum so hohe Erhöhungen?
Die massiven Gehaltssprünge haben mehrere Gründe:
- Nachholbedarf: Der letzte Tarifabschluss war 2018 – sieben Jahre ohne Erhöhung
- Corona-Folgen: Die Branche hat während der Pandemie massiv gelitten
- Fachkräftemangel: Ohne attraktive Gehälter wandern Mitarbeiter ab
- Inflationsausgleich: Die Reallöhne waren deutlich gesunken
- Erholung der Branche: Der Tourismus boomt wieder
👥 Für wen gilt der Tarifvertrag?
Der neue Gehaltstarifvertrag gilt für Beschäftigte bei:
- Reiseveranstaltern: TUI, DER Touristik, FTI, etc.
- Reisebüros: Stationäre und Online-Reisebüros
- Tarifgebundene Unternehmen: DRV-Mitglieder mit Tarifbindung
Wichtig: Nicht alle Touristik-Unternehmen sind tarifgebunden. Wer nicht unter den Tarifvertrag fällt, sollte mit dem Arbeitgeber über eine Anpassung verhandeln.
💡 Was bedeutet das für Beschäftigte?
Wenn Sie in der Touristik-Branche arbeiten:
- Tarifvertrag prüfen: Gilt der neue Tarifvertrag für Ihren Arbeitgeber?
- Eingruppierung checken: In welcher Lohngruppe sind Sie?
- Gehaltserhöhung fordern: Auch ohne Tarifbindung können Sie verhandeln
- Gewerkschaft beitreten: Nur so profitieren Sie sicher von Tarifverträgen
🔮 Signal für andere Branchen
Der Abschluss in der Touristik zeigt: Auch in Branchen mit schwierigen Voraussetzungen sind deutliche Gehaltserhöhungen möglich. Voraussetzung ist allerdings eine starke gewerkschaftliche Organisation und die Bereitschaft, für die Forderungen einzustehen.
Berechnen Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner, wie viel von Ihrer Gehaltserhöhung netto ankommt.