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10. Juli 2026 · Gehalts.info Redaktion

BAföG-Reform verschoben: Wohnpauschale steigt erst im Sommersemester 2027

Die geplante BAföG-Erhöhung kommt später als erwartet: Die Wohnkostenpauschale soll erst zum Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Was Studierende jetzt wissen sollten.

Gehalt & Karriere

Studierende mit eigener Wohnung müssen sich voraussichtlich länger gedulden: Die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro soll nach der aktuellen Einigung der Koalitionsfraktionen nicht mehr zum Wintersemester 2026/27 kommen, sondern erst zum Sommersemester 2027. Damit verschiebt sich der erste größere Entlastungsschritt um ein halbes Jahr.

Was sich verschiebt

Geplant war ursprünglich, dass Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, bereits ab dem kommenden Wintersemester eine höhere Wohnkostenpauschale bekommen. Diese Pauschale ist der Teil des BAföG, der die Miete abdecken soll. Nach aktuellem Stand bleibt es zunächst bei 380 Euro im Monat; die Anhebung auf 440 Euro soll erst ein Semester später greifen.

BAföG-Bestandteil Aktuell Geplant ab Sommersemester 2027
Wohnkostenpauschale bei eigener Wohnung380 €440 €
Mehrbetrag-+60 € im Monat
Start der Erhöhungweiterhin bisheriger SatzSommersemester 2027

Wie hoch ist BAföG aktuell?

Der Grundbedarf für Studierende liegt derzeit bei 475 Euro. Zusammen mit der Wohnkostenpauschale von 380 Euro ergibt sich für Studierende mit eigener Wohnung ein Bedarf von 855 Euro, bevor mögliche Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung hinzukommen. Wer diese Versicherungen selbst zahlt, kann aktuell auf einen BAföG-Höchstsatz von rund 992 Euro kommen.

Wichtig bleibt: BAföG wird individuell berechnet. Entscheidend sind unter anderem das Einkommen der Eltern, eigenes Einkommen, Vermögen und die konkrete Ausbildungssituation. Die genannten Beträge sind daher Orientierungspunkte, nicht automatisch der Auszahlungsbetrag.

Grundbedarf soll später ebenfalls steigen

Die Wohnkostenpauschale ist nur der erste Teil der geplanten Reform. Nach Angaben aus der Koalition soll der BAföG-Grundbedarf in weiteren Stufen erhöht werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Damit würde der Grundbedarf schrittweise an das heutige Niveau der Grundsicherung herangeführt.

Zeitpunkt Geplanter Grundbedarf Einordnung
aktuell475 €geltender BAföG-Grundbedarf
Wintersemester 2027/28503 €erste geplante Stufe
Sommersemester 2029563 €Annäherung an heutiges Grundsicherungsniveau

Warum die Verschiebung für Studierende spürbar ist

Der Unterschied von 60 Euro im Monat klingt zunächst überschaubar, summiert sich aber über ein Semester auf rund 360 Euro. Gerade in Städten mit hohen WG-Mieten ist das relevant. Nach den zuletzt berichteten Marktdaten liegt ein WG-Zimmer im Schnitt bei mehr als 500 Euro im Monat, in teuren Hochschulstädten deutlich darüber. Die bisherige BAföG-Wohnpauschale deckt die tatsächlichen Mietkosten vieler Studierender daher nur teilweise ab.

Wer seine Finanzierung für das Wintersemester 2026/27 bereits mit der höheren Pauschale geplant hatte, sollte vorsichtig neu rechnen. Bis die Reform gesetzlich beschlossen und praktisch umgesetzt ist, gilt zunächst der bisherige Satz.

Freibeträge sollen automatischer steigen

Ein weiterer Teil der Reform betrifft die Einkommensfreibeträge. Sie entscheiden mit darüber, ob und in welcher Höhe BAföG gezahlt wird, weil das Einkommen der Eltern und eigenes Einkommen angerechnet werden. Geplant ist eine jährliche automatische Anpassung ab 2028 beziehungsweise dem Wintersemester 2028/29. So soll verhindert werden, dass Lohnsteigerungen und Inflation den Kreis der Förderberechtigten schleichend verkleinern.

Was jetzt zu tun ist

Für Studierende bedeutet die Einigung vor allem: mit den aktuell geltenden BAföG-Sätzen planen, aber die Reform im Blick behalten. Wer im Wintersemester 2026/27 knapp kalkuliert, sollte prüfen, ob ein Nebenjob, Wohngeld-Alternativen oder eine Anpassung der Ausgaben nötig werden. Beim Nebenjob ist wichtig, dass Einkommen im BAföG nur innerhalb bestimmter Grenzen anrechnungsfrei bleibt.

Wie viel Förderung voraussichtlich möglich ist, können Sie mit unserem BAföG-Rechner überschlagen. Wer zusätzlich arbeiten möchte, sollte außerdem den Minijob-Rechner nutzen, um Verdienstgrenzen und Abgaben sauber einzuschätzen.

Fazit

Die BAföG-Reform ist nicht vom Tisch, aber der wichtigste Soforteffekt verschiebt sich: Die höhere Wohnkostenpauschale von 440 Euro soll nach aktuellem Stand erst zum Sommersemester 2027 kommen. Für das Wintersemester 2026/27 sollten Studierende deshalb weiter mit der bisherigen Pauschale von 380 Euro rechnen. Die später geplanten Stufen beim Grundbedarf können mittelfristig helfen, lösen aber die Finanzierungslücke im kommenden Semester noch nicht.

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