Bundestagsabgeordneter: Gehalt & Verdienst 2026
Was verdient ein Bundestagsabgeordneter in Deutschland? Durchschnitt, Einstieg, Entwicklung nach Erfahrung sowie Unterschiede nach Bundesland und Stadt.
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Gehalt als Bundestagsabgeordneter
Bezüge als Bundestagsabgeordneter: die Abgeordnetenentschädigung (Diäten) plus steuerfreie Kostenpauschale und Mitarbeiterbudget – bundeseinheitlich festgelegt und jährlich angepasst.
Das durchschnittliche Bruttogehalt als Bundestagsabgeordneter liegt bei 142.000 € pro Jahr. Beim Berufseinstieg sind es rund 142.000 €, mit mehrjähriger Erfahrung bis zu 156.000 €. Typischer Zugang: Quereinstieg. Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Ausbildung & Berufseinstieg
Der Bundestag ist eines der wenigen Ämter in Deutschland ohne festen Ausbildungsweg: Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Wahl zum Deutschen Bundestag, entweder über ein Direktmandat im Wahlkreis (Erststimme) oder einen Listenplatz der Partei (Zweitstimme). Voraussetzung ist allein die Wahlberechtigung – ein bestimmter Schulabschluss, ein Studium oder eine Berufsausbildung sind rechtlich nicht erforderlich.
In der Praxis führt der Weg dennoch meist über jahrelanges ehrenamtliches Engagement in einer Partei, in der Kommunalpolitik oder in Jugendorganisationen, häufig kombiniert mit einem Studium etwa der Rechts-, Politik- oder Wirtschaftswissenschaften oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Das Mandat selbst ist zeitlich auf die jeweilige Wahlperiode von vier Jahren befristet und muss bei jeder Bundestagswahl neu errungen werden.
Karriereverlauf & Gehaltsentwicklung als Bundestagsabgeordneter
Die Grunddiät ist nach Art. 48 Grundgesetz für alle Mitglieder des Bundestages gesetzlich gleich hoch und unabhängig von Dienstjahren, Fraktionszugehörigkeit oder Ausschussarbeit – ein wesentlicher Unterschied zu klassischen Gehaltsentwicklungen. Tatsächliche Einkommensunterschiede entstehen fast ausschließlich durch Funktionszulagen für zusätzliche Ämter sowie durch offenzulegende Nebeneinkünfte neben dem Mandat.
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Reguläres Mandat
142.000 € – 144.000 €0–4 Jahre (1. Wahlperiode)Gesetzlich festgelegte Grunddiät für alle Abgeordneten, unabhängig von Amtserfahrung oder Ausschusszugehörigkeit.
- 2
Mandat mit Gremienfunktion
144.000 € – 150.000 €4–8 JahreZusätzliche Aufgaben etwa als Berichterstatter oder stellvertretender Ausschussvorsitzender mit geringer Funktionszulage.
- 3
Ausschussvorsitz / Parlamentarische Geschäftsführung
150.000 € – 158.000 €8–12 JahreLeitung eines Bundestagsausschusses oder Führungsfunktion in der Fraktion mit zusätzlicher Aufwandsentschädigung.
- 4
Fraktionsvorsitz / Bundestagspräsidium
158.000 € – 200.000 €12+ JahreVorsitz einer Fraktion oder Mitgliedschaft im Präsidium, etwa als Vizepräsidentin oder Präsident des Bundestages, mit deutlich höherer Amtsausstattung.
Da die Grunddiät gesetzlich fixiert ist, führt allein die Wiederwahl nicht zu einem höheren Gehalt – wohl aber die Übernahme einflussreicher Ämter wie eines Ausschussvorsitzes, der Funktion als Parlamentarischer Geschäftsführer, des Fraktionsvorsitzes oder eines Sitzes im Bundestagspräsidium, die jeweils mit zusätzlicher Amtsausstattung verbunden sind. Die Diät selbst wird zudem regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst und steigt dadurch auch ohne Funktionswechsel leicht an. Hinzu kommen können offenlegungspflichtige Nebentätigkeiten etwa als Aufsichtsrat, Anwalt oder Unternehmer sowie nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag Übergangsgeld und eine Altersentschädigung nach dem Abgeordnetengesetz.